Darf mein Chef mir Urlaubstage abziehen für entschuldigte Fehlzeiten ohne Attest in der Berufsschule?
In 2 Monaten habe ich Gesellenprüfung als Elektroniker für Gebäude und Energietechnik und werde den Betrieb danach definitiv verlassen. Jetzt will mir mein Chef plötzlich 6 Urlaubstage abziehen, weil ich mich in der Berufsschule schriftlich selbst entschuldigt habe, ohne ein Attest vorzulegen. Dies ist laut Schule vollkommen in Ordnung, solange ich nicht länger als 2 Tage krank und volljährig bin oder mein Chef das Attest fordert, was er zu der Zeit nicht getan hat. Ich wurde weder drauf hingewiesen oder sonstwas. Dieser Abzug bezieht sich auf alle Berufsschulblöcke in meiner Ausbildung.
4 Antworten
Im Rahmen der Ausbildung bist Du verpflichtet die Berufsschule zu besuchen. Unentschuldigtes Fernbleiben ist ein Verstoss gegen die Ausbildungsbestimmungen. Ich halte den Abzug von Anteilmäßigen Urlaubstagen für Rechtens.
Kein Arbeiter wird bezahlt, wenn er nicht zur Arbeit kommt und einfach fernbleibt.
Nein haben wir leider nicht und ja das würd dann auch mein nächster Schritt sein.
Aber es ist regelkonform für die Berufsschule und mein Betrieb hat mich auch nicht drauf hingewiesen das ich ein Attest beantragen soll.
Ne das wir uns nicht falsch verstehen, auf die Art und Weise wie ich mich in der Berufsschule entschuldigt habe war vollkommen nach Vorschriften der Schule.
Das denke ich dann auch, dass wir uns mißverstanden haben. Für die Berufsschule reichte ein Entschuldigung von Dir. Dein Arbeitgeber hat Dir nicht mitgeteilt, dass Du ein ärztliches Attest haben musst für Fehltage in der Berufsschule.
Steht etwas darüber im Ausbildungsvertrag, dass Du ein ärztliches Attest beibringen musst?
Ja erst ab dem Dritten Fehltag, was in den einzelnen Fällen nicht zutreffend war.
Du solltest mal Deinen Arbeitsvertrag durchlesen, da steht es schwarz auf weiß.Man hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wenn man krank ist geht man zum Arzt und lässt sich ein Attest für die Schule ausstellen und eine AU für den Arbeitgeber. Egal was die Schule vorschreibt, Ordnung muss sein, damit man immer glaubwürdig ist. So hat der Chef Recht, dass er Dir für das Fehlen die sechs Tage Urlaub abzieht.
Ja ich hab Pflichten das stimmt, aber ich leide schon seit meiner Kindheit an Migräne und jeder der das auch hat weiß das man zu nichts in der Lage ist bei solchen Kopfschmerzen und das weiß mein Arzt auch. Ein Attest nachträglich zu beantragen wäre also kein Problem gewesen.
War Dein Chef denn im Bilde, dass Du nicht zur Berufsschule gegangen bist? Oder hat er das erst jetzt erfahren? Was steht denn in Deinem Ausbildungsvertrag? Ist dahingehend irgendwas geregelt? Vielleicht kannst Du Dich auch mal bei der Dir zuständigen Kammer informieren, wie das geregelt ist. Aus dem Bauch heraus, würde ich sagen, dass er Dir nicht einfach so Urlaub streichen kann, wenn das für die Schule so in Ordnung war, es sei denn, es war betrieblich anders geregelt.
hab ich gerade noch gefunden...
http://www.ausbildung.info/krankmeldung
Also auch Attest beim Arbeitgeber vorlegen, auch wenn die Schule es nicht fordert.
Ja mein Chef hat normal am Morgen meines kranken Tages auch bescheid bekommen. Der Witz ist ja das ich nicht von von ihm bis vor kurzem aufgefordert wurde ein Attest vorzulegen und deswegen bin ich auch in gutem Glauben an meinen Kranken Tagen nicht zum Arzt gegangen. In meinem Ausbildungsvertrag steht das ich ab dem dritten Tag Krank eine Attest vorlegen muss, außer mein Chef fordert es früher. So jetzt vor einer Woche hatten jeder Mitarbeiter in meiner Firme eine Dienstliche Regelung zu Unterschreiben das wir ab dem ersten Tag fehlen ein Attest vorlegen sollen.
Diese Regelung kann aber nicht rückwirkend festgelegt werden, sondern ab dem Tag der Unterschrift. Ich habe Dir oben einen Link geschickt. Wenn man das liest, scheint Dein Chef im Recht, aber wenn im Vertrag steht, dass Du erst am dritten Tag einen Attest vorlegen musst, dann würde ich mich darauf berufen und ihm sagen, dass es nicht OK ist, wenn er Dir jetzt im Nachhinein Urlaubstage abzieht. Das sollte er Dir gegenüber dann auch entsprechend begründen.
Wenn du in der Schule fehlt mußt du bei deinem Chef eine Krankschreibung vorlegen. Er bekommt ja nicht bescheid, das du fehlst. Ja dann kann er das mit Überstunden oder Urlaub gegenrechnen, wenn keine Krankschreibung vorliegt.
Alternativ kann er dich auch fristlos entlassen wegen Arbeitsverweigerung.
Ja doch bekommt er bescheid, weil ich mich am morgen des Fehlens in der Schule und im Betrieb melden muss was ich auch Ordnungsgemäß gemacht habe.
Es ist nicht nur so das er das bei macht sonder auch bei den anderen Auszubildenden in unserem Betrieb, seit neustem. Vermutlich versucht er grad an allen Ecken Geld zu sparen, weil die eine oder andere Baustelle falsch kalkuliert wurde.
Die Fehlzeiten sind ja entschuldigt nur nicht mit einem Attest was auch nicht gefordert war.