Berufskolleg entschuldigte Fehlzeiten?
Hallo,
ich gehe in Baden-Württemberg auf ein 2 jähriges Berufskolleg. Dort tendiere ich oft dazu entschuldigte Fehlzeiten aufzubauen. Diese sind immer durch ein ärztliches Attest entschuldigt. Nun habe ich mitbekommen dass man anscheinend nicht zur Prüfung zugelassen werden kann falls man zu oft fehlt, doch online finde ich dazu nichts. Existiert solch eine Regel?
2 Antworten
Die gibt es tatsächlich und sollte z.B. in der Prüfungsordnung stehen.
Außerdem ist eine solche Regelung durchaus logisch und nachvollziehbar.
Dies ist doch dann aber erstens nur in Berlin der Fall, und zweitens auch nur bei einer Ausbildung wie in dem Textabschnitt steht?
Es ist ja nur ein Beispiel dafür, dass es diese Regelungen gibt.
Warum sollen andere diese nicht haben?
Schau halt mal in deine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung rein.
Das habe ich und ich finde bis jetzt nichts. Trotzdem danke vielleicht stoße ich noch drauf
Ich glaube nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das die nicht mal unentschuldigte interessieren. Aber ich glaube das du mindestens in der Hälfte der Stunden anwesend sein musst.
Zulassung zur Abschlussprüfung mit Berufsausbildung - IHK Berlin
Ob und ab welchem Umfang Fehlzeiten einer Prüfungszulassung entgegenstehen können, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Die Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass Fehlzeiten bis zu 10% der gesamten Ausbildungszeit für die Prüfungszulassung unschädlich sind. Wird von einzelnen Auszubildenden diese Grenze überschritten, so muss im Einzelfall dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungs- und Ausbildungsstandes trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Ausbildungsziel noch erreicht worden ist. Dazu muss detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- bzw. Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie jeweils die so entstandenen Lücken ausgeglichen worden sind. Entsprechende Nachweise müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK vorgelegt werden. Die IHK Berlin behält sich vor, ggf. zusätzliche Unterlagen anzufordern.