Darf mein Chef das?
Moin,
ich mache seit knapp 2 jahren jetzt eine hyposensibilisierung gegen Staub, pollen, bäume und sträucher. Diese hat mir so so sehr geholfen, dass mein Asthma sich so dermaßen verbessert hat wie nie zuvor. Diese muss ich noch 1 jahr machen damit die therapie komplett durch ist. Ich muss sie jeden Monat einmal um 09:00 Uhr machen sonnst muss ich die therapie neu anfang. Ich hatte mich mit meinem vorherigen chef darauf geeinigt das ich diesen einen tag im monat 2-3 stunden später ankomme durch diesen Termin der mir gesundheitlich sehr hilft. Jetzt habe ich das Problem das die geschäftsführer sich gewechselt haben und der zu mir meinte das wenn ich nur 1 stunde zu spät kommen sollte ich gar nicht mehr kommen soll und ein urlaubstag machen muss.
Jetzt zu meiner Frage: Da ich das mit meinem vorherigen geschäftsführer besprochen habe und der eingewilligt hat inwiefern darf der neue chef jetzt was sagen. Hab ich leider komplett pech oder gibts da eine lösung?
Bin noch in meiner ausbildung im 3 jahr und dieses jahr fertig wenn alles klappen sollte
3 Antworten
An sich kann natürlich ein neuer Vorgesetzter andere Entscheidungen treffen. Oder hast du eine schriftliche Zusage?
Eventuell besprichst dich doch mal mit deinem Hausarzt. Ich bin nicht so ganz schlüssig, wenn man das Ganze unter eine zwingende medizinische Therapie fasst, vielleicht kommt dann eine tageweise Krankschreibung in Betracht, da der Termin ja nicht aufschiebbar ist. Aber du musst natürlich wissen, dass du dir damit an der Arbeitsstelle keine Freunde machst – aber ob du deswegen dann tatsächlich auf deine Gesundheit verzichten möchtest?!
Edit:
Hab mal recherchiert:
Freistellung für Arztbesuch ohne Terminfreiheit
Wenn es dem Arbeitnehmenden tatsächlich nicht möglich ist, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen, kann er gemäß § 616 BGB einen Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber ihn freistellt. Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Arbeitszeit dann vergüten. Wenn es zum Streit über die Lohnfortzahlung oder das Arbeitszeitkonto kommt, müssen Gerichte im Einzelfall klären, ob der Arbeitnehmende die Arbeitszeit unverschuldet versäumt hat. Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn der Arzt auf terminliche Wünsche keine Rücksicht nehmen will oder kann, beispielsweise bei Arztterminen, die zwingende Zeiten erfordern wie eine Blutabnahme in nüchternem Zustand.
daher für alle ! wie bei allen verträgen = es gilt nur das schriftlich vereinbarte !
angestellte vorgesetzte/ vers.vertreter werden schnell mal ausgetauscht !
Freu dich. Du bekommst jetzt eine Freistellung aufgrunde eines unaufschiebbaren Arzttermins, anstatt das nacharbeiten zu müssen!