Darf man mit Crosshelm Führerschein A1 machen?

1 Antwort

Motorradfahrer müssen laut § 21a StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen.

Helme, welche eine Typgenehmigung nach der neuen ECE-Regelung 22.05 und natürlich 22.06 erhalten haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen „geeigneten Schutzhelm“.

Mehr ist nicht zu beachten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..