Darf man in Deutschland seine Hausfarbe frei wählen?

6 Antworten

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Darf man in Deutschland seine Hausfarbe frei wählen?NEIN, es sind gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen zu beachten.

Vom Bebauungsplan bis zum Denkmalschutz.

Wer sich eine farbenfrohe Hausfassade wünscht, muss sich erst den Weg durch den Vorschriften-Dschungel bahnen.

Erster Stopp: Bebauungsplan

Wenn du Lust auf eine farbenfrohe Fassade hast, solltest du dich also über die Vorgaben informieren, die für deinen Standort gelten. Der erste Weg führt dabei in der Regel zur zuständigen Gemeinde oder Stadt: Oft gibt es einen örtlichen Bebauungsplan mit Gestaltungsvorgaben für Wohnhäuser. Darin können zulässige und unzulässige Fassadenfarben festgehalten sein – aber auch Angaben zum Aussehen von Fenstern und Türen sowie den Dachziegeln.

Manche Gemeinden schreiben sogar vor, dass die Fassadenfarbe bei einer Neugestaltung vorher mit ihnen abgeklärt werden muss, oder bieten sogenannte Farbleitpläne an, an denen du dich orientieren kannst. Klingt alles etwas kompliziert? Stimmt, allerdings kann dir der Bebauungsplan auch dabei helfen, eine geeignete Farbe für deine Fassade auszuwählen.

Das Einfügungsgebot nach dem Baugesetzbuch

Es gibt keinen Bebauungsplan? Und die Nachbarn haben auch nichts dagegen? Dann kann’s ja losgehen! Nein, ganz so einfach funktioniert es leider nicht. Auch wenn es keine offiziellen Vorgaben gibt, kann die Gemeinde oder die Stadt teilweise Einwände gegen farbige Fassadenanstriche geltend machen. Denn prinzipiell gilt das Einfügungsgebot nach Paragraf 34 aus dem Baugesetzbuch. Demnach muss sich ein Gebäude „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“. Was „die Eigenart“ und die „nähere Umgebung“ genau bedeuten, präzisiert das Gesetz allerdings nicht. Dennoch darf die Baubehörde prüfen, ob der Anstrich ihrem Verständnis des Paragrafen entspricht.

Hintergrund für das Gesetz ist, dass das Stadtbild oder auch ein Ortskern in seiner Anmutung erhalten werden soll. Das bedeutet, bei einem Haus neben einer Kirche oder sonstigen historischen Gebäuden dürfte der Gestaltungsspielraum kleiner ausfallen. Befindet es sich dagegen in einem Neubaugebiet, stehen die Chancen auf eine freie Farbwahl besser. Nicht erlaubt sind häufig sehr auffällige oder dunkle Fassadenfarben oder auch glänzende Materialien.

Sonderfall: Denkmalschutz

Wohnst du in einem denkmalgeschützten Haus, gibt es noch einmal andere Regeln zu beachten. Denn um die Anmutung der Zeitepoche, aus der das Haus stammt, zu erhalten, ist teilweise ein bestimmter Anstrich oder eine gewisse Farbpalette erwünscht. Oft beziehen sich die Farben auf den Originalzustand der Fassade. Beim sogenannten Ensembleschutz werden beispielsweise ganze Gebäudereihen in einem Stil erhalten, um ein Stück Geschichte zu bewahren. Deshalb musst du dir einen neuen Hausanstrich meistens von der Denkmalschutzbehörde genehmigen lassen

https://www.lebe-farbe.de/fassadenfarbe-vorschriften-ueberblick/

Woher ich das weiß:Recherche

Udavu  18.03.2024, 05:23

⭐Danke

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Darf man in Deutschland seine Hausfarbe frei wählen?

Und auch wenn weder Bebauungsplan noch Gestaltungssatzung greifen, hat die Gemeinde bei der Farbwahl ein Wörtchen mitzureden. Die Grundregel lautet: Die Farbe soll schön aussehen und darf nicht verunstalten. Der Eigentümer muss Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf seine Nachbarn nehmen.

Darf ich mein Haus streichen wie ich will? - amicella.de

Nein, das örtliche Bauamt muss konsultiert werden, zu meiner Zeit ist z.B. das Schwarz nicht zugelassen worden usw.

Ja und Nein, die Gemeinden können da Vorgaben machen...

Nein, da gibt es massive Auflagen, weshalb die Häuser hier so langweilig aussehen.

Es muss ins allgemeine Bild passen. In Berlin wurde ein Hostel jetzt gezwungen, seine bunte Fassade dem grauen Einheitsbild anzupassen.