Darf man einen Wald oder ein Jagdgebiet nach Sonnenaufgang/ Sonnenuntergang betreten: wenn ja/ nein, was habe ich zu beachten als Wanderer oder Spaziergänger?
Ich habe gehört, dass man einem Wald/ einen Jagdgebiet 90 Minuten vor Sonnenaufgang/ Sonnenuntergang sich nicht mehr in diesen Bereichen aufhalten sollte. Da ich als Wanderer sehr viel in der Natur unterwegs bin, wollte ich diese Interessante Frage einmal beantwortet haben. Da ich schon viel in den Jagdgesetzen von Deutschland recherchiert habe, konnte ich jedoch keine klare Antwort dazu finden. Vielleicht kannst Du, mir hierbei behilflich sein oder sogar weiterhelfen? Vielen Dank im voraus!!!
4 Antworten
Du hast dazu im falschen Gesetz geguckt. Gucke in die Waldgesetze der jeweiligen Bundesländer. In zumindest einigen Waldgesetzen findest Du die Antwort, im Waldgesetz von Schleswig- Holstein z.B. § 17
Nenne mir bitte diese Bundesländer. Das Bundeswaldgesetz ist der Rahmen, den darf das Land ausfüllen aber nicht verändern. Insofern hat ein Land die Möglichkeit, das Betreten des Waldes in der Nacht einzuschränken, z. B. auf Wege, nicht aber, es gänzlich zu verbieten.
Ich habe mal einen Jäger gefragt, als ich zufällig in eine Hetz-Jagd gelaufen bin, er sagte, alles Gut, normal weiterlaufen...kannst ja auch mal die Jäger die in Deinem Gebiet zuständig sind anfragen. Bei Dunkelheit würde ich vorsichtshalber aber nicht ohne Licht rumlaufen in einem Jagdgebiet, Lieber Gruss, ch
In einem regulären Wald, kannst du kommen und gehen wann du willst.
In bestimmten Naturschutzgebieten, ist tatsächlich so oder so ähnlich.
Was die Sicherheit zur Dämmerungsphase betrifft, bin ich ganz gut auf gestellt. Orangefarbene Weste und Kopfbedeckung und dazu etwas Licht. Danke für Deine Antwort.