Darf man eine "zugelaufene" Katze behalten?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

11 Antworten

Nein

Ich muss meine Aussage in der Umfrage korrigieren.

In diesem Fall tendiere ich zu JA!

Denn diese Katze wird nicht einfach hinein gelockt, um sie zu behalten. Sondern die Situation im Video wirkt auf mich, als würde die Jungkatze gesichert, da sie krank ist. Denn ihr linkes Auge ist komplett schwarz, also keine Pupille mehr sichtbar.

Um diese Katze zum Tierarzt zu bringen, finde ich es total okay sie zu sichern und zu versorgen.

beste Grüße von DaLi🙋‍♀️, Leo😺 und Mishu😺

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt - Tierschutz/Pflegestelle Katze
Nein

Zuerst muss man die Katze zum Tierarzt bringen und der guckt dann ob sie eine Chip hat, wenn sie keinen hat, kann man eine Annonce aufgeben in der steht, das man die Katze gefinden hat.

2012Mia  23.04.2024, 07:38

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Ich würde sie zumindest zum Tierarzt bringen, um zu sehen, ob sie gechipt und registriert ist. Ist das nicht der Fall, könnte man sie zunächst behalten und im Stadtteil bekannt geben, dass eine Katze gefunden wurde.

Nein

Erst muss geprüft werden, ob sie wirklich niemandem gehört. Ab zum Tierarzzt, der scannt sie nach nem Chip, wenn sie kein Halsband hat. Dann Schilder aufhängen „Katze zugelaufen“ mit Foto und warten, ob sich jemand meldet. Dann aber auch ein Beweisstück einfordern, dass sie dahin gehört.
Wenn das alles gut ausgeht, könntest du sie glaube ich behalten.

Oder, wenn es ganz formal sein muss, bringst du sie ins Tierheim, gehst aus dem Toerheim, wartest 30 Sekunden und kaufst sie zurück.

Nein

Fundtiere und herrenloses Tiere müssen gemeldet werden. Man kann, je nach Fall, das Ordnungsamt, den Tierarzt, die Polizei, das Tierheim oder ein Tierschutzverein aufsuchen/anrufen.

Die Tiere einfach zu behalten, ist strafbar, da es Unterschlagung ist. Dafür gibt es ein Bußgeld.

Das Tier muss in einem Tierheim untergebracht werden. Nur auf Absprache darf man sich als vorübergehende Pflegestellen zur Verfügung stellen.

Wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, bzw. sich nicht meldet, wird das Tier nach einer bestimmten Aufenthaltsfrist zur Vermittlung freigegeben.

In Deinem Beispiel handelt es sich sogar um Diebstahl.