Zugelaufene Katze behalten?

9 Antworten

Ich würde ihr erstmal etwas zu fressen geben und in der Gegend Bilder von der Katze mit Telefonnummer aufhängen.

Ich würde auch in verschiedenen Tierheimen anrufen und ihnen Bilder und Merkmale über die Katze sagen, falls der Besitzer im Tierheim anruft und fragt ob seine Katze abgegeben wurde.

Falls die Katze einen Besitzer hat, wäre es sicher ganz schlimm, wenn die Katze nicht mehr nach Hause kommt. Deshalb ist es sehr wichtig ihm die Chance zu geben, die Katze wieder zu bekommen.

Falls sich trotz deiner Bemühungen niemand meldet, würde ich die Katze behalten. Wichtig ist, dass du sie auch rauß lässt. Katzen gehören nicht in ein Haus. Sie sind freigänger und die Katze ist es offensichtlich auch gewöhnt rauß zu gehen. Es wäre ganz schlimm für sie plötzlich eingesperrt zu werden.

Wie lange bleibt die Katze den bei dir. Vielleicht ist sie auch einfach nur ein neugieriges Kätzchen und zutraulich zu anderen Menschen. Es könnte sein, dass sie nach dem streicheln, wieder nach Hause zu seiner Familie geht. Du könntest einmal versuchen der Katzf heimlich nach zu laufen, um zu sehen ob sie ein zuhause hat.

Viel Glück dir und dem Kätzchen :).

Nope. Unterschlagung einer Fundsache, somit strafbar.

Bring sie ins Tierheim. Da kann sie auf einen Chip untersucht werden und da sucht sie am ehesten jemand.

Ich würde mich beim Tierheim melden und falls die Besitzer dort nachfragen oder ähnliches gibst du ihnen die Katze zurück. Oder poste ein bild von ihr auf facebook und sag dass sie dir zugelaufen ist. Sollte sich wirklich niemand melden dann kannst du sie behalten :-)

Zum TA mit dem Tier, der muss schauen ob die einen Chip hat. Wenn ja dann wird der Besitzer kontaktiert.

Ich würde versuchen denn Besitzer ausfindig zu machen. Meldet sich nach paar Wochen keiner würde ich sie behalten

Eventuell mit ihr zum Tierarzt?


Nathi4424  18.07.2020, 22:22

Ein Besitzer hat 6, oder sogar 9 Monate das recht auf sein Tier...deswegen unbedingt beim Tierheim melden, dann weiss man ein Datum wann das Tier zugelaufen ist und man kann rechtens handeln.