Katze zugelaufen - wann darf ich sie behalten?
Mir ist am Wochenende eine Katze zugelaufen. Ich habe überall Plakate aufgehangen und bin das ganze Dorf abgelaufen, keiner kennt sie. Ich habe bei der Gemeinde angerufen und die wollten, dass ich sie zum Tierheim bringe. Ich möchte sie aber lieber behalten, bevor sie im Tierheim landet, da kommt sie dann doch nie wieder raus! Ab wann dürfte ich sie behalten und was wären dann meine nächsten Schritte?
9 Antworten
Hallo,
Das Fundtier muss beim örtlichen Tierheim und/oder Ordnungsamt gemeldet werden. Meist wird einem dann angeboten, dass man das Tier vorerst versorgt. Meldet sich innerhalb der ersten sechs Monate nach der Fundmeldung kein Besitzer, so geht das Tier an den Finder über.
Meldet man ein Fundtier nicht und behält es einfach so, macht man sich nach §246 StGB (Fundunterschlagung) strafbar.
Außerdem solltest du mit dem Tier zum Tierarzt gehen und untersuchen lassen. Dort kannst du auch checken lassen, ob das Tier gechippt ist, und so den Besitzer ermitteln. Gegebenenfalls muss die Katze auch geimpft und kastriert werden. Ob eine Impfung notwendig ist, kann mittels Titer-Test ermittelt werden (kostet etwa 10€).
Wenn du die Katze behalten möchtest, dann informiere dich bitte über die artgerechte Haltung von Katzen. Die Seite http://www.katzen-fieber.de sowie diese Community hier können dir dabei bestimmt behilflich sein.
Liebe Grüße
Melde den Fund bitte trotzdem dem Tierheim. Viele Menschen, die ihre Katze vermissen, fragen auch dort nach und dann wäre es doch schön, wenn das Tierheim den Besitzer an dich weiterleiten könnte.
Und du solltest schon wissen, ob du vorhast, die Katze zu behalten, wenn sich kein Besitzer meldet, oder nicht. Wenn du sie nämlich nicht behalten willst, dann gib sie bitte im Tierheim ab. Die meisten Katzen bleiben nicht sehr lange dort, vor allem, wenn die Mieze lieb ist, wird die bestimmt schnell ein neues Zuhause finden. Dauergäste gibt es zwar, sind aber eher eine Ausnahme.
Du darfst sie gar nicht eigenmächtig behalten!
Bring sie ins Tierheim und gut ist!
Der Finder kann allerdings nach § 973 I BGB Eigentümer des Tieres werden, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nicht bis zum Ablauf einer sechsmonatigen Frist ab Anzeige des Fundes bei der zuständigen Stelle gemeldet hat. http://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/fundkatze-darf-man-eine-zugelaufene-katze-behalten
Google kennt die richtige Antwort!
Ist sie gechipt?
Informiere dich zuerst ob die Katze ev einen Chip hat. Wenn nicht denke ich schon das du sie behalten darfst
Super, vielen Dank. Ich habe es beim Ordnungsamt und bei der Polizei gemeldet. Wir haben abgesprochen, dass ich die Katze zum Tierarzt bringe und mich dann wieder melde. Bei Tasso gebe ich es auch durch. Es geht mir auch gar nicht so sehr darum, die Katze zu behalten, ich würde mich sogar freuen, wenn sich ein Besitzer melden würde. Ich möchte nur nicht, dass sie im Tierheim untergeht, wenn ich doch die Zeit und die Mittel habe, mich um sie zu kümmern.