Darf man eine Schreckschuss dabei haben?

5 Antworten

Führen ja, abfeuern nein, außer du handelst in Notwehr, oder auf deinem Privatgrundstück oder ein Privatgrundstück von einem Freund, der dir das ausdrücklich erlaubt

Als Besitzer des kleinen Waffenscheines solltest du wissen, was erlaubt ist. Ja, du dürftest eine Schreckschusswaffe mitführen, wenn sie das PTB-Prüfzeichen trägt. Waffe und Munition sind getrennt zu führen. Verboten sind Feste, Demonstrationen, Umzüge etc...

dürfte ich die dann legal dabei haben mit dem kleinen Waffenschein?

Ja, in der Öffentlichkeit.

Aber eben nur mit KWS!

Selbstverständlich musst du völljährig sein.

Und bei Veranstaltungen, etc. nicht!

Überall nicht, Einschränkungen gibt es für Demonstrationen u.ä. Ansonsten erlaubt dir der kleine Waffenschein das Führen. Was du damit willst, steht auf einem anderen Blatt.