Darf man die Flagge von Preußen (1892 - 1918) aufhängen?

8 Antworten

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Die Nationalflagge von Preußen war von 1871-1918 gültig. wenn Du die meinst, die ist nirgenwo verboten. Die Kriegsflaggen dürfen in einigen Bundesländern der BRD nicht öffentlich gezeigt werden.

Die Flagge Preußens von 1892-1918 (Schwarz-Weiß-Schwarze Flagge mit schwarzem Adler in der Mitte) ist nicht verboten. Sie und auch Preußen stehen in keiner direkten Verbindung zum Nationalismus. Jede Verbindung von Nationalsozialismus und Preußen ist entweder von den Nazis selbst erfunden worden oder eine Behauptung von Personen mit mangelnder historischer Kenntnis. Preußen als eigenständiger Staat hat bereits 1871 mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs, 1932 auch als Gliedstand des selbigen aufgehört zu existieren. Beide Zeitpunkte liegen vor der Machtergreifung der Nazis. Somit sind auch die Farben und Flaggen des Staates Preußen historisch vor den Nazis anzusiedeln. Diese Farben (Schwarz und Weiß) werden seit Anfang des 20. Jahrhunderts übrigens auch von einem Großteil deutscher Sportler verwendet, so z.B. von der deutschen Fußball-, Handball-, Hockey- und Eishockeynationalmannschaft und den Leichathleten. Ich habe selbst neben der deutschen, eine preußische Flagge im Zimmer zu hängen. Für mich gehört das zu meinem Geschichtsbewusstsein und der regionalen Identität dazu. (Ich komme aus Berlin)

Die Fahne schwarz weiß rot ist nicht vom dritten Reich. Ohne Hakenkreuz etc darf man die auch aufhängen. Die ppreußische selbstverständlich auch. Die schwarz rot Gold Fahne ist die der Weimarer Republik und laut Weimarer Verfassung unterwirft man sich selbiger beim hochhalten der Fahne schwarz rot gold. Da ich die Reichs und Staatsangehörigkeit nach 1913 RuStAG habe (Preußen und deutsches Reich) auf die sich auch die BRD lange bezogen hat mit GG Artikel 116 hängen bei mir nur die richtigen deutschen Fahnen. Wer mich als Nazi bezeichnet ist ein Idiot

Natürlich darfst Du die Flagge Preußens (1892-1918) öffentlich hissen. Es gibt überhaupt nur drei deutsche Flaggen, deren öffentliche Benutzung gesetzlich verboten ist: Die National- und Handelsflagge mit Hakenkreuz (1933-1945) die Kriegsflagge mit Hakenkreuz (1935-1945) und die Dienstflagge mit Hakenkreuz (1935-1945). Man könnte also vereinfacht sagen: Wenn Du öffentlich eine Flagge hissen willst , schau, ob auf Deiner Flagge ein Hakenkreuz drauf ist. Wenn nicht, darfst Du sie hissen. Allerdings gibt es Bundesländer, die bei der Kriegsflagge, Versionen 1861-1892, 1892-1903, 1903-1918/21 Probleme machen. Hier herrscht zwar kein gesetzliches Verbot aber ein faktisches Verbot, da eine "Störung des öffentlichen Friedens" angenommen und die öffentliche Präsentation der Flagge als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Die Flagge kann dann polizeilich beschlagnahmt werden. Aber, wie gesagt, dies gilt nicht für die Flagge von Preußen!

die preußische flagge aus dieser zeit ist - meine ich - ein schwarzer adler auf weißem grund. eine verbindung zum 3.reich ist nicht vorhanden, denn die flagge aus dieser zeit war ähnlich wie unserer heutigen, nur mit den farben: schwarz-weiß-rot.

Attilai 
Fragesteller
 27.03.2010, 14:13

jup genau die meine ich wollte auch ein Bild hochlande was leider nicht ging weil hier auf gutefrage.de anscheinend verboten ist /staatpreusen zu schreiben

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Attilai 
Fragesteller
 27.03.2010, 14:13

preusen mit 2 s darf man nicht weiß auch nicht wieso

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Attilai 
Fragesteller
 27.03.2010, 14:14

nicht ging

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