Darf man als Privatperson in der Nacht oder unter Tags bei einem Notfall zum Beispiel über Rot fahren mit dem Auto? Gibt es da Ausnahmen?

13 Antworten

Wie schon geschrieben,… du als Privatperson nein, außer du lässt es feststellen,… dann ist aber die 112 schneller…

anmerkung: fahrt bei martinshorn bedacht zur seite, häcktik gefährdet alle Beteiligten.

ich bin in der Feuerwehr und fahre oft mit Blaulicht, daher Erfahrung.

und es gibt aber private pkw, die gelegentlich über rot fahren dürfen: alle freiwilligen Feuerwehren auf dem weg zum gerätehaus bei Alarm 🤞🏼 nicht wundern, wir dürfen das unter reichlicher Vorsicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sirius66  29.09.2022, 06:36
anmerkung: fahrt bei martinshorn bedacht zur seite, häcktik gefährdet alle Beteiligten.

Wie bitte?

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Stef3198  29.09.2022, 14:57
@Sirius66

Viele Verkehrsteilnehmer legen zum Teil eine Vollbremsung ein, generell handeln viele Autofahrer sehr eilig, wenn Blaulicht kommt. Genau das gefährdet auch das Einsatzfahrzeug. Auf alle Fälle Platz machen, aber niemals überstürzt handeln. Das würde uns sehr helfen

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Sirius66  29.09.2022, 17:00
@Stef3198

Aha. Das ist ja klar. Ich hatte es in der ersten Version aber echt nicht verstanden ....

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EddiR  29.09.2022, 08:18

häcktik ??? Meist Du Hektik???

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Stef3198  29.09.2022, 14:55
@EddiR

Ja… sorry, das schwäbisch drängt sich in die Grammatik

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Ja, um ein Einsatzfahrzeug (Notariat, Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr) Platz zu machen und vorbeifahren zu lassen, wenn es absolut keine andere Möglichkeit gibt.


EddiR  29.09.2022, 08:20

Wann hat es einmal ein Notar so eilig? Und Blaulicht und Einsatzhorn haben die auch nicht! Oder meintest Du Notarzt! Scheiß Wörterbuch... He?

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Topses  29.09.2022, 14:47
@EddiR

Joa, sollte Notarzt heißen. Soviel zur Autokorrektur :-) :-) :-)

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Ja, es gibt Ausnahmen... aber die beschränken sich auf höhere Pflichten und rechtfertigende Notstände.

Eine höhere Pflicht ist zum Beispiel, wenn du einem Rettungsfahrzeug Platz machen musst, das dich mit Blaulicht und Sirene anweist, freie Bahn zu schaffen. Wenn das nur geht, indem du über die rote Ampel fährst, darfst du das tun - unter der Voraussetzung, dass du dabei niemand anderes in die Quere kommst. Wenn also direkt vor der Haltelinie der 2-spurige Durchgangsverkehr mit 60 km/h vorbei rauscht, geht es eben nicht und das Rettungsfahrzeug muss warten, bis jener Durchgangsverkehr stehen bleibt. Niemals das Hirn abschalten und bitte lieber eine Sekunde mehr Zeit zum Nachdenken nehmen, wenn's eilig ist!

Das mit dem rechtfertigenden Notstand ist eine sehr schwierige Sache. Im Zweifel stehst du dann vor einem Gericht und ein Gutachter rechnet dir vor, dass du den Notstand falsch wahrgenommen hast und deine Regelverletzung deshalb nicht gerechtfertigt war.

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Man kann sich nicht auf andere Gerichtsurteile berufen, auch wenn manche Kommentatoren das hier probieren. Sondern das Gericht schaut, ob es in deinem Einzelfall, in jener Situation, einen Notstand gab, der am ehesten durch das Überfahren dieser roten Ampel gelöst werden konnte und deshalb eine Rechtfertigung darstellt.

Nein, gibt es nicht. Dafür haben 24/7 erreichbare Notdienste ihre Wege- und Sonderrechte.

Gruß S.


EddiR  29.09.2022, 08:22

das ist so nicht ganz richtig! Stehst Du an der roten Ampel und hinter Dir kommt ein Einsatzfahrzeug, darfst Du, extrem vorsichtig, auch bei rot und Blitzer... drüber fahren um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen. Nur eines, von vielen Beispielen!

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Sirius66  29.09.2022, 10:32
@EddiR

Das ist in der Frage aber nicht gemeint.

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EddiR  30.09.2022, 07:50
@Sirius66

Warum? Ob ich nur ein paar Meter darüber fahre um einem Einsatzfahrzeug platz zu machen oder so wie es zB HugoHustensaft oder Stef3198 darstellen. Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied. Rot überfahren ist rot überfahren.

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Sirius66  30.09.2022, 12:04
@EddiR

Der FS fragt aber aus der Sicht eines Betroffenen. Die andere Situation erfragt er nicht.

Aber alles gut, Jungs ... Beste Antwort, regt euch nicht auf.

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Ja, darf man nicht nur, muss man unter Umständen sogar ...

Wer an einer roten Ampel steht, der sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nähert, muss selbigem die Passage ermöglichen. Soweit es hierzu erforderlich ist, darf und muss dafür auch eine rote Ampel - unter Wahrung der gebotenen Vorsicht - überfahren werden.

Unabhängig davon billigen die Gerichte ein solches Verhalten im Einzelfall, etwa bei unmittelbaren lebensbedrohlichen Vorfällen, wenn die Alarmierung von Polizei oder Rettungswagen zu unvertretbaren Verzögerungen führen würde oder ausnahmsweise nicht möglich ist.


Bomberos911  29.09.2022, 09:43

Qualitativ hochwertige Antwort, wie gewohnt von HugoHustensaft (nein, das ist nicht ironisch gemeint).

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Sirius66  29.09.2022, 10:33
@Bomberos911

So war die Frage aber nicht gemeint. Er fragt aus der Sicht des Betroffenen.

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Bomberos911  29.09.2022, 11:04
@Sirius66

Der erste Absatz passt nicht so ganz. Aber der zweite geht auf die Frage recht gut ein.

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