Darf ich mit einem kennzeichen ohne Plaketten eine kurzstrecke fahren?

7 Antworten

Hab ich es richtig verstanden? Du willst ein Auto kaufen und ohne Anmeldung und ohne Nummernschild 75 km fahren?

Lass es bleiben. Es ist natürlich verboten und was ist, wenn du einen Unfall baust? Noch schlimmer mit Verletzten? Du bist nicht versichert, du musst dann ALLE Schäden, auch Langzeitfolgen (z.B. Pflegefall durch den Unfall) selber zahlen.

Erlaubt ist das schon, unterliegt aber sehr strengen Regeln und ist heute in keiner Weise mehr zu bewerkstelligen.

  1. Du benötigst die Deckungszusage der Versicherung (eVB Nummer MIT DER GENEHMIGUNG DAS KFZ OHNE ZULASSUNG ÜBERFÜHREN ZU DÜRFEN)
  2. ein zugeteiltes Kennzeichen des Straßenverkehrsamt und die Genehmigung zur Überführungsfahrt
  3. Es ist sind ausschließlich Fahrten auf direktem Wege zum TÜV oder zur für Dich zuständigen Zulassungsstelle genehmigungsfähig und auch nur zum Zweck der Hauptuntersuchung oder zum Zweck der Zulassung und von da aus zu Deiner Wohnstätte gestattet
  4. Der direkte Weg darf ausschließlich Innerhalb des für Dich zuständigen Zulassungsbezirk und einen direkt daran angrenzenden Zuallsungsbezirk führen.

Die Zuteilung des Kennzeichens und die Genehmigung der Zulassungsstelle sowie auch von der Versicherung sind reine Formalitäten und telefonisch zu erledigen. Müssen aber zwingend vorliegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das musst du anders machen und dann isses auch ganz legitim auch wenns Geld kostet:

Anrufen bei der Zulassungsstelle und nachfragen ob denen eine Kopie vom Fahrzeugschein reicht für ein Kurzzeitkennzeichen, wenn ja wie folgt weiter machen:

  • Der Verkäufer schickt dir ein Foto vom Schein dass du ausdruckst
  • EVB Nummer bei der Versicherung mit den Daten einholen
  • Dann ab zur Zulassung und Kurzzeitkennzeichen holen
  • Ab zum Wagen und ab nach Hause, am nächsten Tag zur Zulassung und Anmelden

Sei dir aber ganz sicher dass du den Wagen aufjedenfall nimmst sonst sind mal eben 60€ weg und die Versicherung will die 5 Tage auch bezahlt haben wenn du den Wagen nicht anmeldest bei denen.

Die Frage ist nicht, ob du kannst, die Frage ist, ob du darfst und darauf lautet die klare Antwort nein.

Wenn nichts passiert, gibts 70 Euro Bußgeld und einen Punkt. Außerdem musst du damit rechnen, dass dir die Weiterfahrt verboten wird und dann stehst du da und musst einen Abschlepper bestellen und zusehen, wie du selber weiterkommst. Passiert etwas, musst du den Schaden mangels Versicherung selber bezahlen und damit kann evtl. dein gesamtes restliches Leben ruiniert sein.


migebuff  30.07.2018, 20:56
die klare Antwort

Steht in §10 Abs 4 FZV und erlaubt es ihm ausdrücklich, mit einem versicherten Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen in seinem und dem angrenzenden Landkreis eine Fahrt durchzuführen, die der Anbringung der Stempelplakette dient, sprich Fahrt zur Zulassungsstelle inkl Anmeldung.

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TransalpTom  30.07.2018, 23:34
@migebuff

Ja, aber nur, wenn die Zulassungsstelle DIESEM Fahrzueg das Kennzeichen vorabzugeteilt hat.
Das ist aber nicht der Fall.

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würde ich nicht machen ,du bist nicht versichtert; genau auf solchen Fahrten passiert dann meist etwas . Hast du keinen Freund der dich abschleppen kann ?


UNBEKANNT017 
Fragesteller
 30.07.2018, 20:10

Leider nein

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Leisewolke  30.07.2018, 20:13
@UNBEKANNT017

dann frage eine Werkstatt was die haben will wenn die das Teil auf einem Hänger oder ähnlich für dich dort abholen , kann ja nicht die Welt kosten

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rampe6  31.07.2018, 08:06

Das wäre dann kein Abschleppen sondern Schleppen - GROßER UNTERSCHIED!!!!

Abschleppen

Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Es muss der Nothilfegedanke vorliegen. Unter anderem sind die Vorschriften des § 15a StVO und § 43 (3) StVZO zu beachten.

Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die FE für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs - § 6 (1) letzter Satz FeV.

Der Führer des abgeschleppten Fahrzeugs muss nur geeignet sein und benötigt keine FE, da das Kfz nun als Fahrzeug betrieben wird.

Schleppen

Schleppen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs, ohne dass eine technische Notlage vorliegt.

§ 33 StVZO Schleppen von Fahrzeugen

Kfz dürfen nicht mehr geschleppt werden.

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

§ 33 StVZO

Erläuterung

Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben. Nunmehr liegt ein verbotenes Schleppen i.S.d. § 33 StVZO vor und ist ordnungswidrig.

FE-Rechtlich wird ein Zug gebildet. Man benötigt die Klasse BE, C1E oder CE, da das geschleppte Fzg. i.d.R. mehr als 750 kg zG aufweist. Nach dem alten FE-Recht, benötigt man die Klasse 2 (Zug mit mehr als 3 Achsen).

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