Darf ich am selben Tag Arbeiten und in die Berufsschule gehen?

4 Antworten

bei Vertragsabschluss warst, bzw bist du noch Minderjährig. Bei 6 Stunden Schule also z. B. von 8 Uhr bis 14 Uhr bist du danach von der Arbeit befreit.

Moin!

Hier fehlt ein bisschen Kontext um dir das beantworten zu dürfen.

In erster Linie wäre wichtig, ob du nur einen Tag Schule hast und wie lange deine Schicht geht, wenn sie erst um 16:00 anfängt.

Grundsätzlich gilt aber, solange du noch minderjährig bist, definitiv nein!

  • §13 JArbSchG: Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige - zum Beispiel Bäcker - und für den Schichtbetrieb. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochener Ruhezeit liegen
  • §9 JArbSchG: Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Allerdings muss die Berufschulzeit nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 40 Stunden angerechnet werden! 

Im Fazit heißt das, dass du bei einem Tag Schule die Woche ohnehin nicht arbeiten gehen darfst und wenn ihr nicht gerade einen 5 Schicht Betrieb habt und deine Arbeitszeit demnach nur bis 20:00 Uhr geht, ist eh Sense.

1 Wen du mindestesn 6 studen berufschiukle hast must du nicht merh auf die Arbeit den das gilt dan als ganzer arbeitsag schon!

Alos wen du um 7 uhr da in der schule anfängst ist um 14 urh dan schluß auch mit einer sonst fälliegen arbeit ist dan nichts meh!r!

Das entscheidet dein Ausbilder, aber da du unter 18 Jahre bist, gilt Jugendarbeitsschutzgesetz, das besagt, dass du unter der Woche einen Nachmittag nach der Berufsschule frei haben musst.