Darf der/die Hausverwaltung den Vermieter aus dem CC nehmen?

3 Antworten

Dein Erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter dieser Wendet sich an die HV und nicht anders.

Zumindest ist das überall so unsere HV kommuniziert nicht mit dem Mieter sondern nur mit dem Eigentümer

Wer jetzt wen in CC nimmt oder nicht , entscheidet immer noch der Verfasser dazu gibt es kein Rechtsprechung.

Als langjähriger Beirat und erfahren mit HV ..empfehle ich immer Redet einfach mal miteinander.

Diese ganze Geschreibe bringt nix

Setzt ein gemeinsames Meeting mit dem Vermieter und der HV auf.


EngelTyrael22 
Fragesteller
 28.05.2023, 13:27

Hier ist es leider umgedreht, die HV sitzt vor Ort und der VM irgendwo in Augsburg. Die Problematik ist, das die HV einen sehr uneinsichtigen Menschen hat, der alles abwälzt und die Fehler bei dem Mieter sucht.allerdings ist die HV bereits juristisch wohl bekannt und ebenfalls beim Mieterschutzbund schon bekannt wie ein bunter Hund

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HesslerITCon  28.05.2023, 18:29
@EngelTyrael22

Ja aber trotzdem dein Ansprechpartner ist dein Vermieter er hat einen Vertrag mit der Hausverwaltung.

Dann müssen die Eigentümer hat auch mal die HV abwählen das haben wir auch schon getan war relativ einfach trotz 18 Eigentümern , war die Entscheidung fast einstimmig, heute langt (2022) eine einfache Mehrheit.

Eine HV die nur Kassiert aber keine Leistung bringt, gehört einfach abgesetzt.

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Ob & wer ins CC genommen wird, ist rein des Verfassers Entscheidung.

Nix Rechtsvorschrift.

Leite die Nachricht halt weiter, ist keine Hexerei.

Dazu gibt es keine Vorschrift. Die Hausverwaltung ist nicht verpflichtet, den Vermieter in CC zu nehmen. Vielleicht nimmt sie ihn ja in BCC, dann siehst du das nicht.

Wenn du der Hausverwaltung antwortest und den Vermieter in CC hast, dann sieht er ja die letzte Mail der Hausverwaltung unter deiner Mail und so hast du ihn auch informiert.

Was für ein Problem mit der Hausverwaltung hast du denn, dass es dir so wichtig ist?


EngelTyrael22 
Fragesteller
 28.05.2023, 13:23

Wir haben Schimmel und die Verwaltung weigert sich dem auf den Grund zu gehen, angeblich kommen Mails und Briefe nicht an, auch kam angeblich nie das Schreiben vom Gesundheitsamt an mit dem Nachweis der 5 verschiedenen Schimmel Arten die nachgewiesen worden sind

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Renick  28.05.2023, 13:36
@EngelTyrael22

Dann solltest du wohl mal direkt mit dem Vermieter in Kontakt treten, ihn z.b. mal anrufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. De Hausverwaltung ist nur Dienstleister des Vermieters. Verantwortlich ist letztlich aber der Vermieter.

Die Schimmelarten sind für die mietrechtliche Beurteilung eher unwichtig. Entscheidend ist, welche Ursache der Schimmel hat. Das kann falsches Heiz-Lüftungsverhalten sein, oder eine Beschädigung einer Wasserleitung oder ein baulicher Mangel. Davon hängt es ab, as nun zu tun ist.

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EngelTyrael22 
Fragesteller
 28.05.2023, 13:49
@Renick

Auch der ist mehr oder weniger nicht kooperativ, der wiegelt es wieder der HV zu und die machen ja leider nichts

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Renick  28.05.2023, 14:05
@EngelTyrael22

In dem Fall besteht die Möglichkeit, die §536 und §536a BGB zu nutzen, also Mietminderung und/oder Ersatzvornahme. Was davon sinnvoll ist, hängt von genaueren Details und der Ursache ab.

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