Corona: Nachträglich Rabatt auf Neuwagen fordern?


09.04.2020, 15:34

Habe Rücksprache mit meinem Verkäufer gehalten:

Ich erhalte, sofern die Momentane Lage sich nicht weiter dramatisch ins Negative verändert, den Service A und B kostenlos. Seiner Aussage nach, ist Mercedes daran interessiert jeden Kunden, auch zu solchen Krisenzeiten zu unterstützen und Lösungen zu finden, womit beide Parteien glücklich sind.

Nachfragen lohnt sich ;)

9 Antworten

Nachträglich Rabatt fordern? Was ist das denn für eine Trittbrettfahrerei? Du zahlst den Preis, der im vertrag steht - Punkt. Es ist schon echt abenteuerlich, auf was für Gedanken die Leute kommen.

Also: ich kaufe heute einen Flachbildfernseher, und wenn der in sechs Monaten 20% weniger kostet, fordere ich vom Verkäufer einen Preisnachlass. Ja, sicher.

Vampire321  04.04.2020, 14:00

Schlechtes beispiel

wenn du dir HEUTE einen TV bestellst (weil der gerade nicht auf-Lager ist) und der soll in vier Wochen geliefert werden, und der wäre DANN 20% billiger und du solltest den vollen Preis zahlen... DAS Beispiel würde passen

im Falle der FS finde ich es legitim, wenn man als Kunde durch den ungeplanten Lieferverzug plötzlich Wochen-monatelang länger warten muss, das man dafür eine Entschädigung versucht auszuhandeln...

du musst ja mal weiter denken;

das alt-Fahrzeug muss länger gefahren werden, u.u. eine weitere Wartung gemacht werden, dessen wert sinkt durch die mehr-km etc pp

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xxleahundxx 
Fragesteller
 04.04.2020, 14:03
@Vampire321

Du hast genau meinen Gedankengang verstanden. Danke dir :) @Vampire321

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DerBayer80  04.04.2020, 14:13
@Vampire321

Nur geht deine Argumentation völlig am Leben vorbei. Wie schon in meinem Kommentar erwähnt, steht in keinem Kaufbetrag ein verbindlicher Liefertermin. Also ergeben sich aufgrund der Verzögerung keine Rechte. Ebenso schließen die Verträge immer höhere Gewalt als Grund für eine verzögerte Lieferung aus. Da es sich in der aktuelle Situation um eine solche handelt, heißt es einfach Shit Happens und hinnehmen.

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DerBayer80  04.04.2020, 18:43
@Vampire321

Probieren kann man's ja, aber eine ernsthafte Chance hat man in dem Fall nicht. Vertrag ist Vertrag.

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Vampire321  04.04.2020, 19:08
@DerBayer80

Naja, aber jeder Händler möchte Kunden (besonders die aus dem premium -Bereich) zufrieden stellen... und ein Kunde, der den Gegenwert einer (kleinen) Eigentumswohnung für einen pkw ausgibt, generiert dem Händler eine Marge im 5-stelligen Bereich...

und so jemanden möchte man beim nächsten Fahrzeug nur ungern an einen Mitbewerber verlieren, da entwickelt man schon Kreativität, den Kunden zufrieden zu stellen!

da gibt es ‚goodies‘ wie gratis Inspektionen, ein gesponsertes fahrertraining auf einer Rennstrecke o.ä.

glaub mir, Auto Händler können da echt kreativ sein ;)

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Nein. Wäre es meiner Meinung nach nicht.

Das BGP schreibt dir klipp und klar vor, dass der vereinbarte Kaufpreis nach Schließung des Kaufvertrags zu entrichten ist. Wenn du mir nicht glaubst: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

Sobald da zwei Unterschriften unter einem Vertrag sind, ist dieser wirksam/gültig (zumindest solange der Vertrag entsprechend geschrieben wurde, aber das ist bei einem Kaufvertrag sehr wahrscheinlich).

Die Frage nach ner Nachverhandlung, kann man versuchen. Fragen ist ja erlaubt und kostet nix. Aber wenn er nein sagt, ist das ein nein. Einfach mal nachverhandeln weil einem hinterher etwas an einer Sache nicht mehr gefällt, dafür sehe ich rechtlich keine Möglichkeit.

Das jetzt die Coronakrise herrscht, ist doof. Aber es ist ja auch nicht die Schuld des Verkäufers.

Aus meiner Sicht könntest du vielleicht wegen der längeren Wartezeit einen Rabatt ansprechen, aber sonst sehe ich da keinen wirklichen Grund.

Du hast einen Vertrag unterschrieben. Dieser ist für beide Seiten bindend. Da aber, zum Glück für den Händler, nur immer ein unverbindlicher Liefertermin angegeben wird, wirst du mit deinem Versuch keinen Erfolg haben. Desweiteren könnte dein Händler gar nicht mit dir verhandeln, da ja der Handel eh geschlossen hat und maximal der Werkstattbetrieb aufrecht gehalten wird.

Fordern kannst du vieles, wird der Händler aber nicht mit sich machen lassen. Gültiger Kaufvertrag ist ja da, an welchen du gebunden bist. Wieso sollte er also noch einmal Rabatt geben ?