COC ausreichend und immer im Original mitzuführen?

3 Antworten

national genhemigte Roller haben eine ABE, mittlerweile sind die alle EG-genehmigt und haben ein CoC Papier.

einen Fahrzeugschein haben nur zulassungspflichtige Fahrzeuge, also keine 50er Roller, da diese zulassungsfrei sind.

Ich führe eine Kopie mit, die aber als "Kopie" gekennzeichnet ist, damit man mir keine Fälschung vorwerfen kann.

Bei China Rollern ist das Problem, das man bei Verlust nur sehr schwer eine neues CoC bekommt, das es ein fahrzeugspezifisches Unikat ist, das nicht übertragbar ist, es ist an die Fahrgestellnummer, also an das Einzelfahrzeug gebunden.

Sollte das CoC verloren gehen und man keines vom Hersteller bekommen können, was bei den China-Rollern schon fast die Regel ist, wäre eine Vollabnahme durch einen Sachverständigen nötig, die kostet i.d.R. so viel, dass es sich bei einem Alter nicht lohnt.

Ich rate dazu, nur eine Kopie mitzuführen, das mache ich auch so.

Das CoC ist bei neueren 50ern in der Tat das einzige Fahrzeugdokument und im Original mitzuführen. Das galt für die Betriebserlaubnis füherer Zeiten ja auch.

Das COC ist kein Eigentumsnachweis. Dafür gibt's den Kaufvertrag.