CDi Schalter?
Moin
Ich wollte bei meinem moped die cdi raus nehen da ich recht häufig auf einer privaten Strecke fahre und dir ja offen fahren darf. Nur fahr ich auch im Straßenverkehr und muss jetzt immer die drehzahbegrenzung (cdi) rein und raus stecken.
Wäre es erlaubt wenn ich einen Schalter einbaue der das vereinfacht?
Wenn ja. Gibt es da irgendwelche Bedingungen?
2 Antworten
Die von dir beabsichtigte Schaltung der CDI entspricht nicht den Vorgaben der StVZO.
Die Drosselung ist dann nicht von der Bauart, sondern nur von der Schalterstellung abhängig.
Damit erlischt zumindest die Betriebserlaubnis....
Würdest du "vergessen" den Schalter zu betätigen, würdest du, falls du nicht die entsprechende Fahrerlaubnis hast, außerdem mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen müssen, wenn du außerhalb befriedeten Besitztums fährst....
Damit würde der Führerschein in weite Ferne rücken.....
die cdi raus nehen
Kann man machen, dann läuft der Motor nicht mehr.
Wäre es erlaubt wenn ich einen Schalter einbaue der das vereinfacht?
Es gibt CDI-Steuereinheiten und Drehzahlbegrenzer, die sich per Schalter entdrosseln lassen. Damit bietet dann nicht mehr die Bauart Gewähr dafür, dass das Fahrzeug nicht schneller als 45 km/h fährt, sondern die Schalterstellung. Folglich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Nein, siehe oben. Die Bauart des Fahrzeugs muss Gewähr dafür bieten, dass es nicht schneller als 45 km/h fahren kann, nicht die Bedienelemente des Fahrzeugs.
Natürlich ist das nur erlaubt, wenn du mit dem Fahrzeug NICHT im Bereich der StVO fährst, sondern nur im befriedeten Besitztum.
Da könntest du auch auf den Schalter ganz verzichten....
Ich meine ja nicht die ganze cdi. Sondern nur die drehzahbegrenzung von 8000 Umdrehungen. Offen sind es dann 12000. Habe ich ja alles schon gemacht. Nur muss ich momentan immer alles auseinanderbauen um den Stecker rein bzw raus zu ziehen. Kaputt geht da gar nichts. Mir geht's rein darum ob es erlaubt ist wenn da ein Schalter zwischen kommt.