Bürgergeld Überzahlung/ Berechnung falsch verstanden?

2 Antworten

Wohnst Du alleine, was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Also hast Du im Monat wo Du deinen Lohn + Weihnachtsgeld erhalten hast vom Jobcenter nur eine Aufstockung von 20 Euro erhalten ?

Das Weihnachtsgeld wird ja auch versteuert, also hast Du ja durch das Weihnachtsgeld ein höheres Bruttoeinkommen und somit steht dir dann auch ein höherer Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu.

Wenn Du also auf min. 1200 Euro Brutto gekommen bist, sollte dir der max. Freibetrag von 348 Euro zustehen, der dann theoretisch von deinen 1160 Euro Netto abgezogen werden muss.

Es blieben dann max.um die 812 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Als Single stehen dir derzeit min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu.

Deshalb die Frage was Du für deinen Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musst, die käme noch zum Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu und das zusammen ergibt dann deinen Bedarf pro Monat.

Würde dein Bedarf wie von dir angenommen bei 1270 Euro liegen, müsste deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom nach Abzug der 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei 707 Euro liegen.

Wenn Du sonst nur 810 Euro Netto bekommst, sollte dein Bruttoeinkommen mit Steuerklasse 1 bei etwa 1030 Euro liegen, hättest dann ja auch ein paar Euro weniger an Freibetrag, also dann angenommen nur um die 331 Euro und nicht wie bei min. 1200 Euro Brutto 348 Euro an Freibetrag.

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich ja um keine Nachzahlung, deshalb dürfte es meiner Ansicht nach nur im Monat des Zuflusses auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Im Folgemonat sollte der Überschuss vom anrechenbaren Einkommen zum Vermögen werden, also nur im Monat des Zuflusses auf den Bedarf angerechnet werden, im Folgemonat sollte es dann ganz normal wieder deine Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Nur wenn es sich beim Einkommen um eine Nachzahlung handelt, dürfte diese auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden, wenn im Monat des Zuflusses bei einmaliger Anrechnungen der Leistungsanspruch entfallen würde.

Dragonbutter83 
Fragesteller
 08.05.2024, 16:32

Ja, ich wohne alleine.

Meine Warmmiete, ohne Strom, kostet 490 euro

Genau! Lohn + Weihnachtsgeld + Aufstockung 20 euro

Durch das Weihnachtsgeld bin ich auf 1400 Brutto gekommen.

Laut Lohnabrechnung sind das 1160 Netto.

560 + 490 = 1050 Regelbedarf

Ok, dann ist die Annahme mit den 1270 schon mal ordentlich falsch.

Bruttoeinkommen liegt eher bei 930, laut Lohnabrechnung.

Das sehe ich bei dem Weihnachtsgeld auch so. Das es nur auf den Monat angerechnet wird wo ich es bekommen habe.

Im Folgemonat haben sie aber schon begonnen mir 70 euro zusätzlich an zu rechnen und dies als Weihnachtsgeld 2023 gekennzeichnet, als zusätzliches Einkommen.

Und diese 70 euro musste ich dann auch mit der Abschlussrechnung zurück zahlen. Dies habe ich erst mal Untervorbehalt gemacht. Doch ich versuche schon seit letzten Jahr dies zu erklären und habe auch schriftlich Mitgeteilt das ich eine erneute Prüfung möchte, da ich nicht nachvollziehen kann, dass mein Weihnachtsgeld nun auf 6 Monate aufgesplittert wird und es mir als zusätzliches Einkommen angerechnet werden soll.

Für mein Verständnis, habe ich in diesen Weihnachtsgeld Monat keine enorm große Überzahlung erhalten (20 euro), so das es, für mich, keinen Sinn macht mir jetzt sechs Monate lang 70 euro als zusätzliches Einkommen: Weihnachtsgeld 2023 an zu rechnen.

Wenn das mit diesen 70 euro nicht wäre, hätten meine Berechnungen (wie hoch ich überzahlt werde) funktioniert. Was all die Jahre auch immer geklappt hat, aber jetzt das mit dem Weihnachtsgeld…

Wie geschrieben… wenn ich Lohn + Weihnachtsgeld + 460 Aufstocken bekommen hätte, ok… sehe ich völlig ein das ich, dass volle Weihnachtsgeld zurück zahlen muss, aber da ich Lohn + Weihnachtsgeld + 20 Aufstocken bekommen habe… sehe ich keinen Sinn in deren Berechnung.

Ich bin sehr Dankbar für die Hilfe.

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isomatte  08.05.2024, 17:08
@Dragonbutter83

Wenn deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 490 Euro liegt, kämen derzeit min.noch 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.

Dann läge dein Grundbedarf bei monatlich min. 1053 Euro.

Ich habe einen kostenlosen Brutto/ Nettorechner aus dem Internet genutzt, deshalb bin ich auch auf die etwa 1030 Euro Brutto gekommen.

Denn nach dem Bruttoeinkommen wird der Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berechnet, findest Du im Internet und kannst dir deinen Freibetrag anhand deines Bruttoeinkommens selber berechnen.

Dann ziehst Du den Freibetrag vom Nettoeinkommen ab und was dann bleibt wäre dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Der Differenzbetrag vom anrechenbaren Einkommen bis zum Grundbedarf von min. 1053 Euro stünde dir dann als Aufstockung vom Jobcenter zu.

Wenn Du also mit dem Weihnachtsgeld auf min. 1200 Euro Brutto gekommen bist, kannst Du den max. Freibetrag von um die 348 Euro von deinen 1160 Euro Netto abziehen.

Dann komme ich auf ein mögliches anrechenbares Nettoeinkommen von um die 812 Euro !

Die lägen dann ja immer noch unter deinem Grundbedarf von min.um die 1053 Euro.

Ich komme da also auf einen Differenzbetrag von um die 241 Euro, um den dein Grundbedarf nicht gedeckt wäre.

Zieht man die Aufstockung von 20 Euro ab, die dir das Jobcenter gezahlt hat, bliebe nach meiner Rechnung immer noch ein ungedeckter Bedarf von um die 221 Euro.

Ich Frage mich was das Jobcenter dann anrechnen will, wenn dir vom Jobcenter noch um die 221 Euro an Aufstockung zustehen sollte !

Wann genau hast Du denn deinen Lohn und das Weihnachtsgeld erhalten und was hast Du für den Monat des Geldzuflusses vom Jobcenter an Aufstockung erhalten ?

Zuflussprinzip !

Ich würde dir raten gegen die Anrechnung einen schriftlichen formlosen Widerspruch einzulegen, damit machst Du auf jeden Fall nichts falsch und bekommst dann vielleicht einen Bescheid mit einer verständlichen Erklärung, evtl.auch eine vorher falsche Abrechung.

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Dragonbutter83 
Fragesteller
 08.05.2024, 18:10
@isomatte

Vielen lieben Dank!

Ja das Frage ich mich auch! Was wollen die anrechnen wenn da nichts zu angrechen ist? Darum bin ich ja komplett verwirrt. Ich hatte denen das auch erklärt, aber ich werde seit meiner letzten Erklärung und bitten auf erneute Prüfung ignoiert.

Ich habe mein Weihnachtsgeld im November erhalten und die Aufstocken (20 euro) im Oktober.

Ich weiß das die Zahlungen immer im Voraus kommen. Was ich im Oktober bekommen habe ist für den November.

Also

810 + 20 (Oktober)

1160 + 480 (November)

Aber müsste sich das nicht dennoch ausgleichen?

Laut deren eigene Berechnung steht mir im Oktober 460 euro zu, ich habe aber nur 20 bekommen. Im November stehen mir, laut deren berechnung, 60 euro zu, habe 480 bekommen.

Nimmt man also mein Weihnachtsgeld und Oktober... gleicht sich das doch mehr oder aus. Oder sehe ich da was Falsch?

Klar stehen mir im November keine Zahlungen zu, ist auch ok, aber ich habe ja "nichts" im Oktober bekommen. Daher verstehe ich nicht warum sie mein Weihnachtsgeld aufsplitten.

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isomatte  08.05.2024, 20:29
@Dragonbutter83

Wenn Du im Oktober nur 810 Euro Nettoeinkommen hattest und nur 20 Euro an Aufstockung für Oktober erhalten hast, dann steht dir für Oktober noch eine Nachzahlung zu.

Dein Grundbedarf inkl. Warmmiete liegt ja bei min. 1053 Euro pro Monat.

Bei 810 Euro Nettoeinkommen musst Du mit Steuerklasse 1 um die 1000 Euro Brutto haben und somit einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von um die 328 Euro haben.

Von deinen 810 Euro Netto blieben dann nur um die 482 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig und mit den 20 Euro an Aufstockung käme man ja nur auf um die 502 Euro.

Es fehlen dann bis zu deinem Grundbedarf von min. 1053 Euro noch um die 551 Euro für Oktober !

Wenn Du im November deine 1160 Euro und 480 Euro an Aufstockung erhalten hast, dann blieben nach Abzug des max. Freibetrags von um die 348 Euro nur etwa 812 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Mit den 480 Euro Aufstockung käme man auf 1292 Euro, abzüglich Grundbedarf von min. 1053 Euro.

Ergibt nach meiner Rechnung eine Überzahlung für November von um die 239 Euro.

Aber für Oktober hättest Du ja entsprechend weniger bekommen, wenn Du da nur deinen Nettolohn von 810 Euro +20 Euro Aufstockung hattest.

Bitteschön

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Dragonbutter83 
Fragesteller
 08.05.2024, 21:21
@isomatte

Danke dir! So sehe ich das auch. Also ist es einfach nicht richtig das, dass jobcenter mir mein Weihnachtsgeld auf 6 Monate aufsplittet und mir damit anrechnet.

Ich habe denen auch noch mal geschrieben und meine eigene Rechung, in Tabellenform, zu geschickt. Ich hoffe das ich nicht erneut ignoiert werde, wenn doch werde ich wohl wirklich rechtliche Schritte einleiten müssen. Wollte ich eigentlich nicht.

Aber es ist gut zu wissen, das meine Freundin und ich doch kein Denkfehler, im großen Ganzen, hatten. Das ist schon beruhigend.

Noch mal, ganz herzlichen Dank!

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isomatte  09.05.2024, 04:59
@Dragonbutter83

Wie erklärt, wenn ich mit den Angaben für November richtig liege, wäre es im Monat November durch dein Weihnachtsgeld und der Aufstockung von 480 Euro tatsächlich zu einer Überzahlung gekommen.

Diese könnte dann natürlich über mehrere Monate verteilt zur Tilgung der Überzahlung auf deinen laufenden Leistungsanspruch angerechnet werden, bis die Überzahlung ausgeglichen ist.

Aber dann stünde dir nach deinen Angaben für Oktober ja eine Nachzahlung von über 500 Euro zu, habe ich dir ja ausgerechnet.

Bitteschön

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Du solltest Dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.