Bügergeld wohne bei eltern über 25?

4 Antworten

Wenn du mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, steht dir erstmal Alg1 zu.

Ab 25 bildest du im Haushalt deiner Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sollte auch nicht zusammen gewirtschaftet werden auch keine Haushaltsgemeinschaft. Somit würdet ihr als eine Art WG gelten. Somit haben deine Eltern nichts mit dir zu tun und du hättest alleinigen Anspruch auf Bürgergeld. Du musst also nicht ausziehen. Ich bin 42 und wohne auch noch im Elternhaus. Der Rest schau auch in die Antwort von @isomatte.

Wenn kein vorrangiger Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit besteht, oder das anrechenbare ALG - 1 deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht decken würde, kannst Du auf Antrag und erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch Bürgergeld vom Jobcenter erhalten.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildest Du im Haushalt der Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft und hättest bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf Bürgergeld.

Musst also nicht ausziehen, wenn deine Eltern Miete von dir möchten, wird im Regelfall die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt den jeweiligen Kopfanteil pro Person.

Dazu käme dann derzeit bei dir min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro und dein KK - Beitrag würde auch übernommen.

Wird wohl nicht gehen,ausser du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

herzilein35  05.05.2024, 11:13

Natürlich geht das! Wieso sollte es deiner Meinung nicht gehen?

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