BAFöG als Schüler?

2 Antworten

Ob ein Anspruch bestehen könnte findest Du im Internet durch die dafür notwendigen Voraussetzungen heraus, wenn Anspruch bestehen sollte, wäre dieser auch vorrangig geltend zu machen.

Das Bafög - wäre dann bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen anrechenbares Einkommen und würde deinen Eltern von deinem Bedarf in Abzug gebracht, so wie das auch schon mit dem Kindergeld passiert.

Schüler-Bafög muss nicht zurück gezahlt werden.

Du müsstest dann deinen Eltern vom Bafög - entsprechend anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber zahlen, natürlich unter Berücksichtigung von Kindergeld, wenn Du das noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Als Kind unter 25 kannst Du aber seit Juli 2023 als Schüler, Azubi oder Stundent bzw.auch in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - im Monat bis zu 520 Euro ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Dann würde allerdings der pauschale Freibetrag von 100 Euro vom Bafög - entfallen.

Schüler dürfen nun in den Ferien in einem Ferienjob auch unbegrenzt verdienen.

Du kannst Bafög beantragen, und ja, du musst es später zurückzahlen...aber...dadurch gilt es auch nicht als Einnahme die angerechnet werden kann...


isomatte  27.12.2023, 03:29

Wenn Anspruch auf Bafög - bestehen sollte, dann wäre das Bafög - für Schüler und das müsste nicht zurück gezahlt werden.

Aber selbst wenn es Bafög - für Studenten wäre und bis zu max.um die 10 000 Euro später in Raten zurück zu zahlen wäre, ist auch das anrechenbare Einkommen und mindernd den Bedarf des Kindes.

Ohne weiteres Einkommen kann das Kind vom Bafög - einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen absetzen

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