Braucht mein Haus einen Energieauswei?

5 Antworten

Ob das Haus leer steht, dürfte keine Rolle spielen, sondern es geht um die festgelegte Nutzungsart.

Eine Ausnahme zu dieser Pflicht besteht zwar, wenn das Gebäude nicht regelmäßig beheizt wird, aber da hier zumindest die Gewerbe beheizt werden, dürfte diese Ausnahme nicht gelten.

Und welche Art von energieausweis sollte ich beantragen?

Einen Bedarfsenergieausweis. Einen verbrauchsorientierten kannst Du ja nicht erstellen, wenn die Wohnungen leer sind.

Das ist eine Sache zwischen dir und dem Käufer, wenn der Käufer das ohne den Ausweis akzeptiert, wird er eben den Preis entsprechend drücken. Wenn du selbst das Gutachten erstellen lässt, ist das aber keine Garantie, dass du die Kosten dafür wieder herein bekommst.


babyboi80704 
Fragesteller
 11.02.2022, 14:21

Vielen Dank für die rasche Antwort. Es geht mir auch natürlich ums rechtliche. Die Strafen scheinen doch sehr hoch zu sein.

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Bei Verkauf oder Vermietung braucht man den Ausweis. Es gilt nur noch der bedarfsorientierte Ausweis.

Es ist nicht ein "Nichtwohngebäude".Auch wenn die Wohnfläche nicht genutzt wird (derzeit) ist das nicht so. Es sei denn du machst eine Nutzungsänderung in Nichtwohngebäude (was noch mehr kostet).


babyboi80704 
Fragesteller
 11.02.2022, 14:23

Vielen Dank! Bedeutet also einen Energieausweis für ein Wohngebäude beantragen?

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pharao1961  11.02.2022, 15:27
@babyboi80704

Nein.

Auch für gewerbliche Bauten braucht man einen Ausweis, für Wohnzwecke auch.

Du kannst auch drauf verzichten, aber dann kann der Käufer jederzeit die Heizkosten bestreiten und somit letztendlich den Miet- oder Kaufvertrag anfechten! ("Hätte ich die Heizkosten gekannt, hätte ich das Objekt niemals gekauft!")

Möchtest du das wirklich riskieren???

Schluck die Kröte, investiere ca. 300-400 € und du kannst ruhig schlafen!

(Wenn du 780 m² verkaufst, sind dann nicht 400 € scheissegal?)

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babyboi80704 
Fragesteller
 11.02.2022, 15:39
@pharao1961

Meine Frage richtete sich nur noch darauf was mein Haus denn jetzt letztendlich ist. Ein Wohngebäude oder nicht-Wohngebäude… da dass ja im Antrag immer noch einen Unterschied macht. Ich will aufjedenfall alles rechtens ausführen und probiere mir von euch eine Hilfeleistung zu holen die 400€ sind wurst. :)

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pharao1961  11.02.2022, 19:51
@babyboi80704

Wie du selber schreibst ist es ein Wohngebäude (das DERZEIT nicht bewohnt wird; ist aber egal) + ein gewerbliches Objekt. Für die Berechnung (Energiepass) macht das keinen Unterschied.

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Egal ob Wohngebäude oder nicht, bei Verkauf, wie auch bei Vermietung, ist ein Energieausweis Pflicht.

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis kommt auf das Baujahr an. Ich glaub für alles unter Baujahr 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Du brauchst einen Bedarfsausweis für gemischt genutzte Gebäude.
Kein Notar wird einen Kaufvertrag aufsetzen ohne Ausweis da dieser Pflicht ist.