Bezahlt?

4 Antworten

Du - wer sonst? Jeder haftet für sich selbst, Sippenhaft gibt es spätestens seit Gründung der Bundesrepublik nicht mehr. Deliktsfähig sind Kinder bei entsprechender Einsichtsfähigkeit ab Vollendung des 7. Lebensjahres (§ 828 Abs. 1 und 3 BGB), bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen ab ab Vollendung des 10. Lebensjahres (§ 828 Abs. 2 BGB).

Wenn du nicht zahlungsfähig bist, wird die Forderung tituliert und kann dann 30 Jahre lang vollstreckt (d. h. gepfändet) werden.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Du haftest in sofern du älter als 7 bzw 10 Jahre alt bist. .

lg

Mit einem nicht versicherten Mofa auf öffentlichen Wegen/Straßen herumzufahren ist eine denkbar schlechte Idee.

Wenn etwas passiert, haftet erstmal der Verursacher. Dafür hat man ja die Versicherung, die dann den Schaden trägt. Hast Du keine Versicherung zahlst Du selber.

Wenn Du noch unmündig bist und demnach kein Geld hast, müssen Deine Eltern für Dich einspringen. Dabei kommt es noch auf verschiedene Faktoren an, wie z.B. die Höhe des Schadens oder haben Deine Eltern Dein Fahren ohne Versicherung und damit dann auch das Fahren ohne Zulassung, unterstützt.

Es ist immer der Leichtsinn, der dann ganze Lebenswege verändern kann und das dann meist nicht zum Guten.

Also erst fahren, wenn der Mofa-Schein da ist und das Mofa angemeldet ist und damit dann auch versichert.

Natürlich wenn du der Verursacher bist.

Zahlen diene Eltern nicht vorher, hast du ab dem Moment wo du Geld verdienst schon eine Pfändung drauf

Verletzt du dabei Jemanden so das er eine dauerhafte Einschränkung hat, kann das auch mal die lebenslange Rente sein.

Insgesamt eine blöde Idee.