Bewusst defekte ware als geschäftsmodell verkaufen?
Wenn man als kleingewerbler bzw. als unternehmer defekt Ware weiterverkauft:(natürlich auch so aufgeführt..) muss man dann trotzdem gewährleistung bzw. garantie geben...?
5 Antworten
Nein - zumindest nicht auf das, was als defekt beschrieben wurde.
Du musst ganz normal dafür geradestehen, dass die Ware die vereinbarten Eigenschaften hat.
Mängel, die der Käufer bei Kaufabschluss kennt (bzw. kennen muss, laut Artikelbeschreibung) sind natürlich kein Reklamationsgrund.
Aber nicht genannte Mängel durchaus.
also wenn man eindeutig beschreibt dass zb. das gerät nicht angeht ist es abgesichert?
Niemand muss Garantien geben.
Die Sachmängelhaftung kann nicht abbedungen werden.
Ich rate davon ab, ein Gewerbe zu treiben, wenn man so überhaupt keine Ahnung hat.
...muss man dann trotzdem gewährleistung bzw. garantie geben...?
Gewährleistung ja, weil Du die Privatkäufern gegenüber nicht ausschließen darfst; Garantie nein.
Nein, wenn sie ausdrücklich als Defekt gekennzeichnet ist.