ein Käufer meidet euch nach 1,5 Monaten weil angeblich die Köpfhörer defekt sind, muss ich dies akzeptieren?

8 Antworten

In der Tat hat der Käufer bis zu zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Und erst nach 6 Monaten muss er nachweisen, dass der Schaden bereits auf deiner Seite bekannt sein muss. Davor bist du in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Käufer den Artikel beschädigt hat.

Was in den eBay-AGB steht, ist hierfür irrelevant. Selbst, hättest du in die Anzeige geschrieben, dass es keine Rücknahme gibt, wäre dies ungültig. Hier gilt deutsches Recht. Der Kunde hat einen Kaufvertrag mit dir abgeschlossen.

Der Kunde kann nun entscheiden, ob er Ersatz oder Reparatur haben möchte. Kannst du dies nicht leisten, kann er vom Kauf zurücktreten und du bist in der Pflicht, das Geld zurückzuzahlen. Logischerweise muss er dir dann die kaputte Ware zukommen lassen.

Kleine Korrektur, da ich teilweise etwas falsch lag: Dieser Haftungsausschluss würde nicht gelten, stünde er in deinen AGB. Denn über AGB lässt sich kein Haftungsausschluss herstellen. Dies geht nur in individueller Absprache mit dem Kunden. Maßgeblich dafür, ob eine solche Angabe rechtlich wirksam ist, ist also, wie der Text einer eBay-Anzeige rechtlich zu verstehen ist. Ich würde dies wahrscheinlich als Aufforderung zum Machen eines Angebots verstehen. Als solcher könnte das, was du in die Anzeige geschrieben hast, also Teil des individuellen Kaufvertrags werden, der zwischen Käufer und dir geschlossen wurde. Die Aussage, dass ein "keine Rücknahme" unwirksam ist, ist also wahrscheinlich falsch, sofern du dies nicht unter jede deiner Anzeigen schreibst.

Jedoch wäre ich vorsichtig mit dem, was ich da hin schreibe. Auf der richtigen Seite bist du, wenn du dort schreibst "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft". Somit ist A) klargestellt, dass dies unweigerlich Teil des Kaufvertrags wird und B) sichergestellt, dass du nie in einen Gewährleistungsfall gerätst, da dieser individuell ausgeschlossen wurde. Mit anderen Formulierungen wäre ich vorsichtig, denn da könnte dir ein guter Jurist einen Strick draus drehen. Insbesondere solltest du in deiner Anzeige nie von einer "Garantie" sprechen, denn unter einer Garantie versteht man in deutschem Recht eine Zusatzleistung über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus.

So oder so gilt aber: Du musst in diesem Fall haften.


Yetanotherpage  29.03.2022, 22:19

Die Beweislastumkehr wurde dieses Jahr auf 1 Jahr erhöht.

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PeterLustig1999  29.03.2022, 22:20
@Yetanotherpage

Gut, das habe ich wohl nicht mitgekriegt. Mein Stand basiert auf dem Seminar "IT-Recht" von Anfang des letzten Jahres.

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Ja es gibt 2 Jahre gewährleistungsfrist. In den ersten 6 Monate musst du nachweisen das er sie kaputt gemacht hat oder Reparieren/austauschen und ab den 6 Monaten muss er selber nachweisen das er sie nicht kaputt gemacht hat.


Yetanotherpage  29.03.2022, 22:20

Mittlerweile 12 Monate, nicht mehr nur 6 Monate.

Und beim Privatverkauf gibt es gar keine Beweislastumkehr.

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Pedro1234 
Fragesteller
 30.03.2022, 10:04

also auch, wenn ich in mein AGBs nur 1. Monat Gewährleistung anbiete ?

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PeterLustig1999  30.03.2022, 14:16
@Pedro1234

Eine Haftungs-/Gewährleistungsbeschränkung über AGB ist unzulässig. Du kannst das in deine AGB schreiben, das gilt aber nicht. Sie muss individuell bei der Vertragsausarbeitung mit dem Kunden vereinbart werden, damit sie gilt.

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Natürlich nicht ....hast du nicht reingeschrieben dass es keine Garantie und Rücknahme gibt ?


Pedro1234 
Fragesteller
 29.03.2022, 22:07

genau, habe es nichts reingeschrieben, nur Verkaufe mehr als privat auf ebay und hab auch Ust Nummer, aber noch nicht bei ebay hinterlegt, nur ebay meinte ist nicht schlimm bis 10.000 € kannst ich auf privat verkaufen dann umstellen

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Ratefuchs007  30.03.2022, 07:05
@Pedro1234
nur ebay meinte ist nicht schlimm bis 10.000 € kannst ich auf privat verkaufen dann umstellen

Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig, egal was eBay da meint.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist offensichtlich beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Verkaufe mehr als privat auf ebay und hab auch Ust Nummer, aber noch nicht bei ebay hinterlegt...

Dünnes Eis, gaaanz dünnes Eis...

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Hallo, ein Käufer hat das Recht auf Gewährleistung - 2 Jahre lang.

Bei gebrauchten Waren kann diese Frist auf ein Jahr verkürzt werden.

Privatverkäufer können diese Gewährleistung ganz ausschließen.

Hast Du das getan?