Betriebskostenabrechnungsfrist bei früherem Auszug gleich?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner/unserer Betriebskostenabrechnung. Meine Mitbewohnerin ist im September ausgezogen und die ganzen Stände wurden abgelesen. Nun bekam ich die Rechnung für mich und meine alte Mitbewohnerin für den Zeitraum 1.1.2022 bis 20.09.2022 und für mich und meine aktuelle Mitbewohnerin 21.09.2022 bis 31.12.2022.
Vermieter haben bekanntlich ja 12 Monate Zeit die Rechnung zu schicken. Würde das in dem Fall nicht bedeuten, dass er die eine Rechnung bis zum September 2023 hätte schicken müssen? Weil diese 12 Monate sind ja um.
Auf der Rechnung steht ja trotzdem der Abrechenzeitraum (1.1-31.12) und der Mietzeitraum.
bin mega verwirrt
Danke schon mal für die Antworten 🫶🏼
2 Antworten
Wie schon gesagt, es wird Kalenderjahrmäßig abgerechnet. Es geht auch nicht anders, da es durchaus Kosten gibt (z. B. Versicherungsprämien), die erst zum Jahresende anfallen und trotzdem anteilig abgerechnet werden müssen.
Der Auszug vor Ende des Abrechnungszeitraumes ändert nichts an der Abrechnungsfrist.
Wird kalednerjährig abgerechnet geht diese bis 31.12. des Folgejahres.
Auch wenn das Mietverhältnis schon z. B. am 30.09. endete.