Erfahrungen mit Betreuer, vorallem für Gesundheitssorge?

1 Antwort

Schade, deine Frage ist so falsches Deutsch, das man nicht versteht, was du willst, aber...:

Der amtl. Betreuer für die Gesundheitssorge des Betreuten entscheidet, welchen Arzt der Betreute haben soll, doch nicht die Medikamentation. Das macht der Arzt nach seiner Diagnose mit seinen folgenden Therapiezielen.

Und über allen Entscheidungen des amtl. Betreuers steht der Betreuungsrichter. D.h. alle für den Betreuten lebensentscheidende Handlungen (z. B. Operationen, Heimeinweisung, Wohnungsverkauf) müssen vom Betreuungsgericht abgesegnet werden. Das dürfte doch klar sein!

Vieles funktioniert sehr schnell - auch über Telefon mit nachträglichem Einreichen des Schriftlichen - über den einem dem Betreuer zugeteilten Rechtspfleger am Betreuungsgericht.

Das Beste ist, immer vorher diesen Rechtspfleger anzurufen, weil er im Detail weiß, was der amtl. Betreuer (hier ja nur für die Gesundheitssorge) ohne richterlichen Beschluss für den Betreuten ausüben darf.


Trulli77477 
Fragesteller
 24.02.2022, 06:30

Danke, habe nochmal meine Frage etwas umgeschrieben. Mir ging es darum ob ich weiter beim Arzt und im Krankenhaus selber entscheiden kann was für mich gut ist. Oder muss da jedesmal der Betreuer kontaktiert werden?

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Skoph  24.02.2022, 19:23
@Trulli77477

Wenn du einen amtlichen Betreuer erhalten hast, dann kannst bzw. darfst du nicht mehr selbst entscheiden, weil du bestätigt hast, dass du das im Sinn eines Gutachters und Gerichts eben NICHT kannst! Genau deshalb hast du ja eine gesetzliche Betreuung (Gesundheitssorge) erhalten.

Du solltest alles vorher oder zugleich per Handy mit deinem Betreuer besprechen, damit er nicht gegen dich arbeitet, also dich plötzlich als "Gefangenen" behandeln MUSS, damit er die ihm gesetzlich übertragene Verantwortung für dich auch tragen kann! Du kannst auch den Betreuer zu wechseln versuchen. Das musst du im Betreuungsgericht melden und dort haargenau sagen, was dich stört.

ABER ich persönlich als Betreuer, z. B. von "bipolar Gestörten" mit/ohne Suizidgefährdung in der geschlossenen Psychiatrie, mische mich in jeden Vorgang für meinen Betreuten ein, diskutiere immer im Voraus mit ihm, weil ich ja gesetzlich verpflichtet bin, für ihn - nicht für mich oder andere Leute - das Beste zu tun: Ich bin sein zweites, gesünderes Gehirn! - Z. B.

  • ob ich mit ihm wöchentlich einen halben Tag Ausgang haben darf - ich stehe da immer im Kontakt mit der Klinik bzw. der Polizei, vereinbare z. B. die Wege und Uhrzeiten im Voraus, was der Betreute auch weiß (!),
  • welchen Arzt, welche Klinik, ich für ihn haben möchte - ich streite aber möglichst nicht über die Medikamentation der Ärzte, Psychiater, bin aber gegen medikamentöse Ruhigstellung, bin nur für die individuell richtige med. Einstellung und eine verpflichtende Langzeittherapie.
  • ich bespreche ALLES im Voraus mit meinen Rechtspflegern, weil ich ja auch oft einen richterlichen Beschluss benötige, z. B. für Geldangelegenheiten, schulische oder berufliche Angelegenheiten, Eigentumsveränderungen usw..
  • und ich beauftrage natürlich auch den Rechtsanwalt u.a.m., wenn nötig.

(PS: Ich bin u.a. seit einigen Jahren als von den Hilfesuchenden privat berufener Vorsorgebevollmächtigter (Gesundheits- und Vermögenssorge) und lasse mich manchmal dazu als amtl. Betreuer bestellen, weil ich dann eine Rechtspflegerin und einen Betreuungsrichter juristisch "über mir" und als Ratgeber habe.)

Viel Verständnis!

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