Beschlagnahmtes Pferd kaufen?

2 Antworten

Selbst habe ich da keine Erfahrung, wohl aber hier und da was im Bekanntenkreis mitbekommen. Soweit ich weiß, werden solche Tiere dann zum Selbsrkostenpreis abgegeben; das heißt, man will die Unkosten, die es seit der Beschlagnahme verursacht hat (Futter, Tierarzt…) dann von der Person, die es nimmt, ersetzt bekommen.


Kimis3 
Fragesteller
 04.08.2022, 23:39

Ok super, Vielen Dank :).

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Es muss erstmal geklärt werden:

Wer hat gepfändet?

Wer ist mit der Verwertung beauftragt worden?

Die Behörden vermitteln Bestände oft im Losverfahren. Man bietet auf den gesamten Bestand. Übernimmt alle Kosten ab Zuschlag. Zuschlagssumme ist oft vorgegeben, unter der der Bestand erstmal nicht erworben werden kann.

Wertvolle Pferde werden in der Regel einzeln angeboten. Gegen Gebot.

Es darf je nach Hintergrund nicht jeder mitbieten.

Sind es Schulden, Pfand werden die Pferde über den Gerichtsvollzieher vertrieben.

Bei großen Beständen, geht oft Masse vor Preis der einzelnen Tiere. So das man oft einzelne Tiere nur erwerben kann, wenn niemand den ganzen Bestand erwerben möchte.

Schlachtpreis ist in etwa der Grundpreis, jedoch wenn Bestände gewerblich verwertet werden, liegt der Preis bei ca. 2000 Euro je Warmblut.

Da ja Pferdehaltung Geld kostet, müssen die Pferde recht zeitnah verwertet werden. Dazu ist die jeweilige Behörde verpflichtet. Um Schaden vom Schuldner/Gläubiger/ Staat abzuwenden.

So geht der Erlös der Tiere, an den Gläubiger und was überzahlt wird geht an den Schuldner, nachdem er alle Kosten der Veräußerung beglichen hat.

ERGÄNZUNG: Nicht selten sind ehemalige Besitzer, dem Erwerber gegenüber sehr ungehalten. Bei tierschutzrechtlich eingezogenden Tieren wird regelmäßig ein Kontaktverbot für Altbeteiligte ausgesprochen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Kimis3 
Fragesteller
 05.08.2022, 01:36

Wow ok ,vielen Dank für die ausführliche Antwort 😊.

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pony  05.08.2022, 14:06

gepfändet und beschlagnahmt sind zwei verschiedene socken.

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StRiW  05.08.2022, 14:13
@pony

Oft aber die gleichen Verwertungswege.

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StRiW  05.08.2022, 18:16
@pony

Eigentlich überhaupt nicht, da bei beiden das Gericht das letzte Wort hat.

Den Pfänden bzw. verwerten kann man erst nach dem das Gericht dem Antrag stattgegeben hat.

Beschlagnahmte Pferde werden ebenso vom Gericht zur Verwertung freigegeben.

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