Beschäftigungsverhältnis bei unbezahlter Urlaub?

2 Antworten

das ist weniger ein urlaub und eigentlich eine befristete freistellung in einem weiter bestehenden arbeitsverhältnis. damit du auf der sicheren seite bist, solltest du das formale einverständnis deines arbeitgebers einholen, dass du in dieser zeit eine völlig andere tätigkeit ausüben kannst.

du musst daher für den zweiten job zunächst steuerklasse 6 entrichten, aber beide einkünfte werden am jahresende zusammen veranlagt und dann sollte es einen teil der hohen steuer aus klasse 6 zurück geben.

kläre auch die versicherungsrechtlichen sachen, z.b. unfall, krankheit, krankenversicherung usw.

Hallo,

das solltest du mit einem Rechtsexperten von deiner Gewerkschaft klären, da hier etliche Fallstricke lauern.