Berufsunfähigkeitsversicherung nach Überweisung zum Psychologen?
Hallo zusammen,
ich überlege aktuell eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Vor mehreren Monaten war ich bei meinem Hausarzt und habe mit ihm darüber gesprochen, dass es mir psychisch aktuell nicht so gut geht. Er hat mir eine Überweisung zum Psychologen geschrieben mit dem Vermerk "Angststörung". Ich war jedoch nie beim Psychologen und habe die Überweisung dementsprechend auch nicht in Anspruch genommen. Muss ich das bei der BU angeben? Kann die BU im Streitfall diese Überweisung einsehen und als Argument gegen mich verwenden?
Vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
Bei der Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind umfangreiche Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten. Dabei gerät der Antragsteller schnell in eine Zwickmühle:
- Beantwortet er die Fragen unvollständig oder gar falsch, kann der Versicherer je nach Schwere der Schuld innerhalb der ersten 5 bzw. 10 Jahre seit Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten. Deshalb prüft jeder Versicherer bei einem Leistungantrag innerhalb der ersten 10 Jahre die bei Antragstellung gemachten Angaben sehr genau. Unvollständige Gesundheitsangaben sind dann häufig Ursache für eine Ablehnung der Leistungspflicht.
- Gibt der Antragsteller dagegen jedes „Zwicken und Zwacken“ auch außerhalb der gefragten Zeiträume an, treibt er womöglich die Kosten seiner Berufsunfähigkeitsversicherung durch Risikozuschläge in die Höhe oder riskiert unnötige Leistungsausschlüsse.
Unbekannte Erkrankungen oder Leiden können nicht angegeben werden. Ebenso sollte man nur die Informationen preisgeben, die der Versicherer auch abfragt. Liegt eine z.B. eine seltene Erkrankung oder ein seltenes Leiden vor, dass nicht vom Versicherer abgefragt worden ist, muss man dies auch nicht angeben.
Dein Hausarzt hat eine Angststörung diagnostiziert, bevor Du die BU abgeschlossen hast, verschweigen kannst Du sie nicht.
Dass Du nicht zum Psychologen gegangen bist kann so ausgelegt werden, dass Du keine Hilfe beanspruchen möchtest und Dir an einer Besserung der Erkrankung nicht gelegen ist, denn die Diagnose Angststörung besteht ja bereits.
Pass vor allen Dingen auf, keine Falschangaben zu machen.
Erkundige Dich vor Vertragsabschluss genau über Deine Rechte und Pflichten, diesen Artikel finde ich ganz hilfreich.
https://www.bu-portal24.de/bu-vorerkrankungen.html
Alles Gute für Dich.
Ja. Wenn Du gegen den Rat des Hausarzt gar kein Interesse an einer Heilung oder Behandlung deiner Angststörung hast, wird die Versicherung es selbstverständlich gegen Dich verwenden. Sie ist ja nicht dafür da, die Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit bis zur Rente zu finanzieren.
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!