Berufsgenossenschaft zahlt nicht?
Auf der Fahrt zur Arbeit tankt ein Arbeiter. An der Tankstelle läuft er aus Unachtsamkeit in ein heranfahrendes Auto und wird erheblich verletzt. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Kostenübernahme ab, da der Unfall nicht auf direktem Weg zur Arbeit passiert sei. Wie kann der Betroffene zunächst gegen den ablehnenden Bescheid vorgehen?
3 Antworten
Ein Urteil des Bundessozialgerichts schränkt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung weiter ein. Wer auf dem Arbeitsweg tankt und dabei einen Unfall baut, genießt demnach keinerlei Schutz mehr. Eine Änderung der Rechtspraxis zum Nachteil der Arbeitnehmer (Urteil vom 30.01.2020, B 2 U 9/18 R).
Eine BG zahlt ohnehin nicht so ohne weiteres, die versuchen immer alles auf den Arbeitnehmer abzuwälzen
Wenn der Betroffene will, dann kann er Widerspruch einlegen. Die möglichen Rechtsmittel sollten sich dem Bescheid auch entnehmen lassen.
Damit wird er nur keinen Erfolg haben, da das Tanken eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit war und dafür der Arbeitsweg verlassen bzw. unterbrochen wurde.
Zu dem Sachverhalt gibt es auch schon entsprechende Urteile.
Der Geschädigte kann das tun. Die BG hat aber Recht.Der Arbeitsweg führt nicht über die Tankstelle.
Manchmal liegt die Verantwortung tatsächlich bei einem selbst.
SK