Berufsgenossenschaft?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 2 Monaten habe ich mich bei der Arbeit verletzt, als ich versuchte, einen unserer Roller, der unter dem Roller von anderen Firmen feststeckte, herauszuziehen.
Irgendwann, als ich es schaffte, den Roller herauszuziehen, blieb mein Bein unter den anderen Rollern hängen und fiel dadurch zur Seite, der Roller fiel auf mich und mein Bein verdrehte sich, weil es feststeckte.
In diesem Moment verspürte ich einen starken Schmerz in meinem Knie und ich konnte etwas platzen hören.
Nach ein paar Sekunden versuchte ich aufzustehen und nachzusehen, worum es ging und bemerkte dann, dass ich mein Knie nicht strecken konnte.
Ich habe die Verletzung meinem Arbeitgeber gemeldet, der mir gesagt hat, dass ich nach Hause gehen soll und wenn die Schmerzen nicht verschwinden, soll ich zum Arzt gehen.
Der Arzt wies mich an, ein MRT zu machen, woraufhin er mir sagte, ich müsse operiert werden, weil mein Meniskus gerissen war.
Vor einer Woche habe ich bei der Firma angerufen und gefragt, warum mir nur ein Teil meines Gehalts zusteht, wo mir gesagt wurde, ich solle mich für den Rest an meine Krankenkasse wenden. Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, weil ich Student bin und mich bei der Berufsgenossenschaft melden soll. Sie sagten mir dann, sie hätten mir einen Brief geschickt und ich solle warten.
Vor zwei Tagen habe ich einen Brief bekommen und ehrlich gesagt ist mir nichts klar.
Sie weigerten sich, mir Verletzengeld zu zahlen, weil mein Arbeitsunfall nicht die Ursache meiner Verletzung ist.
Ich hatte noch nie Probleme und Schmerzen gehabt, ich konnte normal leben und funktionieren. Vor ungefähr 7 Jahren hatte ich eine Bandoperation, aber es war alles in Ordnung und ich hatte nie wieder ein Problem
Durch diese Verletzung hat sich mein Leben total verändert, denn ohne Einkommen weiß ich nicht, wie ich meine Beiträge bezahlen soll. Außerdem kann ich mich nicht bewegen, ich kann nichts tun.
Können Sie mir bitte sagen, was ich dagegen tun kann?
LG !
2 Antworten
Was Du dagegen tun kannst?
Ist das schon ein formaler, rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid? Dann kannst Du vor dem Sozialgericht dagegen klagen.
Vermutlich aber noch nicht. Dann kannst oder musst Du erst einmal widersprechen.
Aber ohne Rechtsbeistand wirst Du schlechte Karten haben, denn da wirst Du schnell einen formalen Fehler machen.
Aufgrund der alten Verletzung wird man hier der Meinung sein, dass die jetztige Verletzung überwiegend durch die Vorschädigung entstanden ist. Dass Du vorher keine Probleme hattest ist nun mal kein Beweis und auch keine Garantie dafür, dass es keine Vorschädigung gab. Die BG geht aufgrund der ärztlichen Befunde scheinbar davon aus, dass ein Knie ohne Vorschädigung diesen Unfall ohne den Meniskusschaden „verkraftet“ hätte. Und dann ist die Folge nun mal rechtlich eine Folge der Vorschädigung und nicht des Arbeitsunfalls.
Nimm als Beispiel einen angesägten Ast, der bricht, wenn Du Dich dran hängst. Bei einer leichteren Person vorher ist er nicht durchgebrochen, aber bei Dir. Wäre der Ast aber nicht angesägt gewesen, dann hätte er Dein Gewicht gehalten. Was ist also die entscheidende Ursache dafür, dass der Ast gebrochen ist, Du mit Deinem Gewicht, oder dass er angesägt war. Stimmt, letzteres, den. sonst wäre er nicht gebrochen.
vor ca. 2 Monaten habe ich mich bei der Arbeit verletzt, als ich versuchte, einen unserer Roller, der unter dem Roller von anderen Firmen feststeckte, herauszuziehen.
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Hattest du von deinem Arbeitgeber genau diesen Auftrag das zu machen und Anweisungen das Risiko einer Verletzung auszuschließen ?
Falls du das ohne Auftrag also nur aus privater Hilfsbereitschaft gemacht haben solltest hat das mit deiner Arbeit bzw deinem Arbeitgeber nichts zu tun
Ich bin Werkstudent bei Tier Operations. Meine Aufgabe ist es, unsere Fahrzeuge zu retten und nach Verlorenen oder GPS-Problemen zu suchen, egal wo sie sich befinden oder wie das Wetter ist.
Übrigens bekam ich die Aufgabe, diese Straße zu räumen, weil einer der Bürger berichtete, dass unsere Roller überall hingeworfen wurden...
Sie weigerten sich, mir Verletzengeld zu zahlen, weil mein Arbeitsunfall nicht die Ursache meiner Verletzung ist.
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Dieser Satz ist mir ähnlich geläufig. Hatte auch mal Ärger mit BG wegen nicht Anerkennung eines Unfalles.
Erst als anderer Arzt die Aussage BG dementierte wurde ich gründlichst untersucht.
Tja Sieg für mich in allen Punkten.
Nun zu deinem Fall.
Du wirst sicher der BG den genauen Unfallhergang geschildert haben.
Wichtig ist in der Formulierung dass dies nicht vorhersehbar war.
Schließlich brauchst du dann vom erst behandelnden Arzt und Weiteren der MRT machte entsprechende schriftliche Stellungnahmen woraus die BG nachvollziehen kann dass es tatsächlich Unfall war.
Falls sie auf Verschleißerscheinungen plädieren ... sowas hat man nicht in deinem Alter.
Dies alles reichst du dann bei der BG ein. Falls die wieder ablehnen ist nächster Weg Rechtsanwalt
https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfall-bericht/
So verfassen Sie einen Unfallbericht nach einem ArbeitsunfallViele Arbeitnehmer sind erst einmal überfordert, wenn Ihr Chef nach einem Arbeitsunfall einen Unfallbericht von Ihnen verlangt.
- Im Folgenden haben wir fünf Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen beim Bewältigen dieser Aufgabe helfen können:Hangeln Sie sich an den sogenannten W-Fragen entlang: Was ist wann, wo, wie geschehen und weshalb? Geben Sie das Datum an, die Uhrzeit, den genauen Ort und erklären im Anschluss, wie es eigentlich zum Arbeitsunfall kam. Ihr Bericht sollte so präzise wie möglich sein.
- Ihr Chef benötigt vor allem sachliche Informationen, um den Vorfall bei der Berufsgenossenschaft melden zu können. Daher sollten Sie es vermeiden, sich in ungenaue Aussagen zu verstricken oder Vermutungen anzustellen, die Sie nicht belegen können. Beschränken Sie sich auf die Fakten, wenn Sie Ihren Bericht nach einem Arbeitsunfall verfassen.
- Bleiben Sie sachlich und verzichten darauf, die jeweilige Situation zu bewerten oder Ihre eigene Meinung dazu einfließen zu lassen. Schildern Sie stattdessen einfach, wie es genau zum Unfall kam.
- Wenn Sie sich nach einem Unfall auf der Arbeit in Ihrem Bericht auf die erlittenen Verletzungen beziehen, erwähnen Sie ausschließlich das, was Sie mit eigenen Augen gesehen haben. Es ist nicht Ihre Aufgabe, Diagnosen zu stellen oder über Krankheitsverläufe zu spekulieren.
- Sollten Arbeitskollegen den Unfall mitbekommen haben, erwähnen Sie sie in Ihrem Bericht namentlich. Möglicherweise sind dem Arbeitgeber gewisse Punkte immer noch nicht ganz klar, nachdem er Ihren Unfallbericht gelesen hat. In diesem Fall kann er auf diese Personen zurückgreifen und Sie zum Unfallhergang befragen. Achten Sie darauf, nicht nur die Namen Ihrer Kollegen, sondern auch ihre jeweiligen Adressen anzugeben, wenn Sie nach einem Arbeitsunfall einen Bericht für Ihren Chef anfertigen.
Deine ganzen Abhandlungen zum Melden eines Arbeitsunfalls sind hier wenig hilfreich.
Die BG hat den Arbeitsunfall ja wohl grundsätzlich als solchen anerkannt. Es geht hier um die Unfallfolgen.
Falls sie auf Verschleißerscheinungen plädieren ... sowas hat man nicht in deinem Alter.
Dann lies noch mal ganz genau, was der Fragesteller schreibt. Das Knie hat eine bekannte Vorschädigung, der Fragesteller wurde vor 7 Jahren an den Bändern operiert. Es gab also vermutlich damals schon einmal einen Unfall.
dann bräuchte er Gutachten dass die Art des Unfalles sprich wie die Belastung dabei war auch bei "gesunden" Knie zum Schaden geführt hätte.