Wie viel zahlt eine Berufsgenossenschaft?

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Man geht von dem letzten Einkommen aus, welches der Verletzte vor dem Unfall bzw. zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.

Bei einem Azubi wird dann aber nicht die Ausbildungsvergütung genommen, sondern ein fiktives Einkommen als ausgekehrte Kraft.

Zuständig wäre die BG des Ausbildungsbetriebs.


bernd44141 
Fragesteller
 28.08.2019, 14:45

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage .

Du hast mir weitergeholfen

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Eine evtl. Unfallrente errechnet sich immer aus dem Einkommen der letzten 12 Monate VOR dem Unfall. Für Azubi wird dafür aber ein Mindesteinkommen zugrunde gelegt.

Was er später macht, ist nicht Sache der BG

Eine BG-Rente auf der Basis 100 MdE wäre 2/3 des Jahreseinkommens vor dem Unfall.

Nach Abschluss der Heilbehandlung müsste ja der Grad der MdE durch einen Gutachter festgelegt worden sein.


bernd44141 
Fragesteller
 28.08.2019, 14:41

Hallo DerHans,

danke für die Antwort.

Wie hoch ist das Mindesteinkommen ?

Gibt es da für jede Berufsspate eine "Tabelle" ? Oder für jeden Azubi gleich ?

Ich würde mich über eine Antwort freuen .

Liebe Grüße

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In so einem Fall gibt es eine s.g. "Verletztenrente"! Zur Berechnung wird der Verdienst der 12 Monate vor dem Arbeits-oder Wegeunfall herangezogen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist es den nachgewiesen das diese Problematik von dem Arbeitsunfall vor 5 Jahren hindeutet ?


LouPing  25.08.2019, 21:02

Das ist die entscheidende Frage- der Arbeitsunfall muss anerkannt und lückenlos dokumentiert sein.

Bei Verschlimmerung geht es zur Überprüfung zum Gutachter.

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Die BG zahlt die Kosten für eine Umschulung und gleicht eine eventuelle Differenz in den Tarifverträgen aus.. aber wenn du in einem neuen Job schon 1600€ netto Verdienst, wird da von denen nicht mehr viel kommen

du bist ja nicht erwerbsunfähig...


emib5  25.08.2019, 21:05

Wenn man keine Ahnung hat...

Eine etwaige Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls wird immer unabhängig vom eventuellen späteren bzw. noch zu erzielenden Einkommen gezahlt.

Die Höhe ist lediglich abhängig vom zugrundeliegende Einkommen für die Berechnung und dem Grad der MdE.

Wenn man nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf eine Teilrente hat, seinen Job aber trotzdem noch weiter ausführen kann, dann bekommt man diese Teilrente zuzüglich zum bisherigen Einkommen dazu.

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Vampire321  25.08.2019, 21:15
@emib5
Wenn die/der Versicherte nach einem Arbeitsunfall zwar wieder „allgemein“ arbeitsfähig ist, aber nicht mehr in seinem/ihrem alten Beruf arbeiten kann, endet der Anspruch auf Verletztengeld i.d.R. trotzdem. Es ist dann aber Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob ggf. eine Umschulung / Fortbildung / berufliche Qualifizierung notwendig ist. In diesem Fall besteht ggf. ein Anspruch auf eine „berufliche Rehabilitation“ und während einer solchen Maßnahme erhält der/die Versicherte Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt nur 68 % bis 75 % des Verletztengeldes, ist dafür aber sozialversicherungsfrei.

quelle:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitsunfall-und-berufskrankheiten/themen/beitrag/ansicht/arbeitsunfall/fragen-und-antworten-zum-verletztengeld/details/anzeige/?type=999

soviel zum Thema ‚ahnung‘...lies dir den Link mal in Ruhe durch...

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emib5  26.08.2019, 10:35
@Vampire321

Du disqualifiziert Dich gerade noch mehr. Was hat das Thema Verletztengeld mit einer Erwerbsminderungsrente zu tun?

Nichts. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

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