Bereitstellungsanzeige aber kein Abholtermin?
Ich habe ein Auto bestellt und per Post eine Bereitstellungsanzeige erhalten. Laut AGB des Händlers bin ich verpflichtet das Auto innerhalb von 14 Werktagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Empfang zu nehmen sonst drohen 15% des Kaufpreises Schadensersatz.
Der Händler will aber partout keinen Termin zur Abholung mit mir vereinbaren. Ich habe angerufen, war vor Ort, habe E-Mails geschickt. Immer ist der Ansprechpartner nicht da oder man ruft mich zurück.
Was macht man da? Habe ich auch irgendwelche rechte die Lieferung zu erzwingen?
Ergänzend: Man sagt immer nur, dass man mich zurück rufen würde. Macht man aber nie
1 Antwort
Du wirst verpflichtet, sobald das Auto da ist, es abzunehmen.
Die Frage ist ob der Liefertermin verbindlich oder unverbindlich ist.
Der wird zu 99,99% unverbindlich sein.
Bei einem verbindlichen Liefertermin könntest du was einfordern.
bei einem unverbindlichen kannst du nur warten.
Ich verwechsele hier nichts.
genau das hab ich doch geschrieben.
Bereitsstellungsanzeige:
Du wirst verpflichtet, sobald das Auto da ist, es abzunehmen.
das andere ist Kaufvertrag.
hab das von dir mit der Post nur überlesen.
wenn du die Anzeige bekommst ist das Auto anscheinend schon da, sonst würdest du die nicht bekommen.
ich schätze mal es geht um einen Neuwagen?
dieser muss programmiert/ Ablieferungsdurchsucht durchgeführt und aufbereitet werden.
das kann schon ein paar Tage dauern.
dass du nur vertröstest und anscheinend keiner zuständig ist, ist dubios und gehört sich nicht für einen Autohandel.
An deiner Stelle würde ich das nächste mal das Fahrzeug woanders kaufen.
Offensichtlich ist das dubios. Hilft dem Fragesteller halt auch nicht weiter. Habe das gleiche Problem und werde ab August dann anwaltlich weiter machen
Der Händler haut sich ja selbst nicht in die Pfanne.
also eigentlich musste das Auto da sein, wenn die B.Anzeige geschickt wurde.
Aufbereitung/ Ablieferung kann ein paar Tage dauern aber dann steht der Kübel auch fertig da.
wieso die sich da so Zeit lassen und nicht antworten erschließt sich mir nicht.
Du verwechselst Bereitstellungsanzeige mit Kaufvertrag. In letzterem war ein unverbindlicher Liefertermin.
Die Bereitstellungsanzeige bekommt man eigentlich, wenn ein Auto da ist. Ist bei mir aber scheinbar nicht der Fall