Bekomme verliehenes Geld nicht zurück?

5 Antworten

Mahne sie noch einmal schriftlich mit Festsetzung einer Zahlfrist und weise sie darauf hin, wenn sie bis zum Termin nicht zahlt, Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragst. 240 Euro ist schon eine Summe, auf die man nicht verzichten sollte. Nach Zustellung des Mahnbescheides vom Gericht kann sie dann widersprechen, wenn sie der Ansicht ist, daß die Forderung nicht stimmt, dann kommt es zur Verhandlung, andererseits ergeht ein Pfändungsbeschluß, ist dieser dann rechtskräftig, kannst Du daraus pfänden lassen per Konto, Lohn usw. Ein Pfändungsbeschluß ist 30 Jahre gültig.

Schreibe ihr folgendes:

Liebe......,

da Du Dein Zahlungs-Versprechen für das von mir geliehene Geld bis zur Stunde nicht eingehalten hast, setze ich Dir hiermit heute einen letzten Termin.

Solltest Du mir den Betrag in Höhe von € 240,-- nicht bis spätestens 00.00.0000 zurück gegeben haben, werde ich Dich anzeigen und einen Anwalt einschalten.

Liebe Grüße .......

Das ganze schickst du per Einschreiben.

PS: Wenn dann alles erledigt ist, würde ich ihr auch die Freundschaft kündigen.

verdient er über 1200€ netto, bei einem Kind über 1500€ netto und bei 2 Kindern über 2000€ netto? Falls nein bekommst du dein Geld vermutlich nicht wieder.... der Mahnbescheid kostet dich ca. 35€, der Gerichtsvollzieher nochmal und am ende hast du dennoch kein Cent wenn er zu wenig verdient.

Mahnen und unter Umständen klagen.

Die Polizei interessiert sich dafür null, es geht die nichts an.

Es gibt dafür Formulare, Google mal Mahnverfahren. Eine andere Möglichkeit ist es, es allen gemeinsamen Freunden zu erzählen und nach dem Geld zu fragen, wenn sie dabei ist. Das wird ihr peinlich sein. Sag, ach Du hast mir doch versprochen, meine 240 Euro zurück zuzahlen, wann kann ich denn damit rechnen?