Behördliche Maßnahmen in der Bahn?

4 Antworten

Tja, da hat die BuPo den Zug (kurzfristig) festgesetzt oder es musste gehalten werden. Grund kann zum Beispiel sein, dass ein Fahrgast im Zug randaliert hat.

Andere Möglichkeit: Jemand ist im Zug kollabiert und bis die Sanis den Betroffenen erstversorgt und aus dem Zug geholt haben, wird er (auch unplanmäßig) am nächsten Bahnhof festgehalten.

Schließen wir mal Folgendes aus:

  • Polizeieinsatz am Zug: Person nach Randale oder Gewalt oder Gewaltandrohung fest setzen. Schwarzfahrer mit Weigerung zur Personenfeststellung die Personalien aufnehmen. Betrügerische Person festnehmen.
  • Notarzteinsatz am Zug et al.: Akut kollabierte Person medizinisch versorgen, bis sie transportfähig ist und aus dem Zug (in ein Krankenhaus) gebracht werden kann.
  • Signalstörung/Weichenstörung: ...; Personen im Gleis: ... Streckensperrung wg. Feuerwehreinsatz/... wg. Unfall am Gleis/... wg. Gegenstände im Gleis: ...

Dann bleiben nur noch Maßnahmen, die von weiteren Ordnungsbehörden angeordnet und durchgesetzt werden müssen. Zurzeit wären das IMHO hauptsächlich Maßnahmen nach dem IfSG, also bspw. eine exzessive Weigerung die für den Transport erforderlichen Bedingungen (Tragen einer Maske?) zu befolgen. Oder Feststellung eines gefälschten Impfnachweises. Oder ...

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Behördliche Maßnahme kann einiges bedeuten, aber ich würde mal darauf Tippen, dass es dabei um einen Polizei Einsatz geht

Sieht aus als wenn der Halt länger wäre . Eventuell wird da eine Kontrolle der Zollbehörde oder Bundespolizei durchgeführt , könnte ich mir vorstellen.

Habe so was mal im Fernbus erlebt, war nur eine Fahrt innerhalb Deutschlands.