Bedeutet Betriebskosten bei einer Miete Strom und Wasser?

3 Antworten

Betriebskostenauflistung findest du in der Betriebskostenverordnung § 2. Überträgt der Vermieter im Mietvertrag die BK anteilig, so muss er darüber nach 12 Monaten abrechnen, wenn es eine BK-Vorauszahlung durch den Mieter gibt.

Elektroenergiekosten fallen nur für Hausbeleuchtung und Betrieb der Zentralheizung an. Die eigene Wohnung ist in der Regel mit einem Stromzähler ausgestattet. Hier muss der Mieter selbst mit einem Versorger einen Liefervertrag schließen.

Strom nur wenn es Allgemeinstrom zB Hausbeleuchtung ist,für den Stromin Deiner Wohnung musst Du selber einen Vertrag bei einem Stromanbieter abschliessen

Betriebskosten

 Der Vermieter darf nur bestimmte Kosten auf seine Mieter umlegen. Dazu gehören:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Heizkosten sowie Kosten für die Wartung der Heizungsanlage
  • Warmwasserversorgung
  • Betriebskosten für einen Aufzug, so vorhanden
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung (Treppenhaus, Kellerflur)
  • Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Kosten für einen Hausmeister
  • Laufende Kosten für eine SAT-Anlage oder einen Kabelanschluss
  • Kosten für den Betrieb für Einrichtungen der Wäschepflege
  • Sonstige Betriebskosten, zum Beispiel für die Wartung von Feuermeldern,die Reinigung von Dachrinnen oder die Wartung von Blitzableitern.

Diese Kosten darf der Vermieter nicht auf seinen Mieter umlegen:

  • Kosten für Reparaturen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden können.
  • Steuern
  • Zinsen für die Immobilienfinanzierung
  • Anteilige Betriebskosten für eine leerstehende Wohnung im Haus (diese muss der Vermieter tragen)
  • Unregelmäßig anfallende Kosten, etwa für das Schneiden von Bäumen, so dies nicht in regelmäßigen Abständen geschieht

https://ratgeber.immowelt.de/nebenkosten-betriebskosten.html

Strom muss man i.d.R. selbst bei einem Energieversorger anmelden.

Zu den Betriebskosten gehören z.B. die Treppenhausreinigung (wenn das die Mieter nicht selbst machen), Gärtner für die Außenanlagen, Versicherungen, Aufzug (wenn vorhanden), allgemeiner Strom (für Treppenhausbeleuchtung), Hausmeister (wenn vorhanden), Kosten für die Verwaltung (wenn vorhanden) und und und ....


Gerhart  17.01.2021, 22:11

Verwaltungskosten gehören mit Sicherheit nicht dazu.

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