Bauwagen permanent an Waldstück abstellen?

5 Antworten

Du meinst einfach in den Wald stellen, ohne den Waldbesitzer zu fragen?

= ich gäb' Euch, wenn ich den Schrottkarren bei mir fänd!! ;o)

Wenn Ihr das mit dem absprecht, wäre die Frage ob sich sonst wer dran stößt (Spaziergänger, Jäger, Abfallbehörden...)

Warum muss das Ding denn im Wald stehen? Fragt den mit dem größten Garten oder einer Holzlagerscheune ohne so (oder dessen Papa) ob Euer Feierbunker dort parken darf...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich und meine Freunde wollten ein Bauwagen ähnliches Quartier zusammen haben, um am Wochende feiern zu gehen

Ausgeschlossen. Auf Privatgrund darf zwar temporär ein Bauwagen aufgestellt werden, aber in keinem Fall zur dauerhaften Nutzung. Und in oder an Waldgebieten schon gar nicht. Hier wäre es außer für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke in jedem Fall untersagt.


Kopftuch 
Fragesteller
 11.04.2022, 19:42

Wäre es den mit Genehmigung des Besitzers des Waldes rechtens?

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FordPrefect  11.04.2022, 19:47
@Kopftuch

Nein. Das würde eine baurechtliche Genehmigung erfordern, für die es aber keine Grundlage gäbe. Und damit ist es auch nicht möglich.

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Ein Bauwagen muss eine Zulassung haben, hat euer bestimmt nicht mehr. Also würdet ihr Schrott auf einem fremden Grundstück abladen. Geht gar nicht.


Kopftuch 
Fragesteller
 11.04.2022, 19:28

Was ist wenn wir die Erlaubnis vom Besitzer des Waldes haben ?

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Kopftuch 
Fragesteller
 11.04.2022, 19:29

Wir haben doch noch gar keinen Wohnwagen!

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Nein, das ist nicht erlaubt


Kopftuch 
Fragesteller
 11.04.2022, 19:22

Wo könnte man sowas denn sonst abstellen?

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FordPrefect  11.04.2022, 19:26
@Kopftuch

Nirgends. Das, was ihr wollt, ist nur in einer bestehenden und baurechtlich genehmigten festen Unterkunft möglich.

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FordPrefect  11.04.2022, 19:32
@windsbraut0307

Selbst da nicht. Verstoß gegen § 35 BauGB. Nutzt auch nichts, wenn es noch fahrbar ist. Im Außenbereich grundsätzlich untersagt, außer es handelte sich um eine privilegierte Maßnahme der Land- und Forstwirtschaft.

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nicht erlaubt - ist nicht Euer Grundstück - Bauwagen sind fliegende Bauten und unterliegen damit dem Baurecht - (Dauer-) Aufstellen also nur mit baurechtlicher Genehmigung