Bauwagen permanent an Waldstück abstellen?
Hallo ich habe da mal eine Frage.
Ich habe leider gar keine Ahnung in welches Themen Gebiet das fällt und generell keine Ahnung von sowas eine Auskunft wäre also nett.
Ich und meine Freunde wollten ein Bauwagen ähnliches Quartier zusammen haben, um am Wochende feiern zu gehen. Also kein permanenter Wohnsitz. Und nun hatten wir überlegt ob man das etwas abseits an einem Wald Stück stehen lassen könnte. Also auch wie sich das rechtlich verhält. Im Endeffekt soll das da nicht länger als 6 Jahre stehen.
Bitte nur ernsthafte Antworten!
5 Antworten
Du meinst einfach in den Wald stellen, ohne den Waldbesitzer zu fragen?
= ich gäb' Euch, wenn ich den Schrottkarren bei mir fänd!! ;o)
Wenn Ihr das mit dem absprecht, wäre die Frage ob sich sonst wer dran stößt (Spaziergänger, Jäger, Abfallbehörden...)
Warum muss das Ding denn im Wald stehen? Fragt den mit dem größten Garten oder einer Holzlagerscheune ohne so (oder dessen Papa) ob Euer Feierbunker dort parken darf...
Ich und meine Freunde wollten ein Bauwagen ähnliches Quartier zusammen haben, um am Wochende feiern zu gehen
Ausgeschlossen. Auf Privatgrund darf zwar temporär ein Bauwagen aufgestellt werden, aber in keinem Fall zur dauerhaften Nutzung. Und in oder an Waldgebieten schon gar nicht. Hier wäre es außer für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke in jedem Fall untersagt.
Nein. Das würde eine baurechtliche Genehmigung erfordern, für die es aber keine Grundlage gäbe. Und damit ist es auch nicht möglich.
Ein Bauwagen muss eine Zulassung haben, hat euer bestimmt nicht mehr. Also würdet ihr Schrott auf einem fremden Grundstück abladen. Geht gar nicht.
Was ist wenn wir die Erlaubnis vom Besitzer des Waldes haben ?
Nein, das ist nicht erlaubt
Nirgends. Das, was ihr wollt, ist nur in einer bestehenden und baurechtlich genehmigten festen Unterkunft möglich.
Selbst da nicht. Verstoß gegen § 35 BauGB. Nutzt auch nichts, wenn es noch fahrbar ist. Im Außenbereich grundsätzlich untersagt, außer es handelte sich um eine privilegierte Maßnahme der Land- und Forstwirtschaft.
nicht erlaubt - ist nicht Euer Grundstück - Bauwagen sind fliegende Bauten und unterliegen damit dem Baurecht - (Dauer-) Aufstellen also nur mit baurechtlicher Genehmigung
Wäre es den mit Genehmigung des Besitzers des Waldes rechtens?