Baugenehmigung für rollbaren Unterstand?

3 Antworten

In NRW kannst Du Dir auch die Räder sparen:

Landesbauordnung §62 Genehmigungsfreie Bauvorhaben, (1), 2.

...

b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m,

Wenn Du größer bauen willst, werden vermutlich auch die Räder die Genehmigungspflicht nicht verhindern. Dazu müsste man aber Dein Bundesland und Deine genauen Pläne kennen. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfreiheit Dich nicht vor der Einhaltung anderer Vorschriften bewahrt, z.B. Bebauungsplan, Abstandsflächen oder Nachbarrecht.

Für eine Solaranlage brauchst du immer eine genehmigung. Wie umfangreich die ist hängt von den örtlichen gegebenheiten ab