Gebäudeabriss stoppen?
Hallo Leute meine frag, wenn ich für eine EG Wohnhaus Abriss Genehmigung bekommen und den Dach abreiße kann ich trotzdem Abriss wieder stoppen und rückgängig machen und neue Dach aufbauen ? Mit Baugenehmigung natürlich .
4 Antworten
Jemand hat für sein eigenes Haus eine Abrissgenehmigung beantragt und will es jetzt doch nicht abreissen? Das ist selbst mir zu hoch, in diesem Fall würde ich vor Gericht auf § 21 StGB plädieren. Wenn aber jemand anderes eine Abrissgenehmigung erwirkt hat, so kann man durch einen 80-5 er VWGO den Abriss durch "Einstweiligen Rechtsschutz" stoppen, das kann aber nur ein Anwalt beim Amtsgericht beantragen, somit benötigt man eine Rechtsschutzversicherung oder muss sich auf die Anwaltskosten einstellen, aber möglich wäre es durchaus.
Wenn du nur für das EG den Abriss genehmigt bekommst, dann darfst du auch nur das EG abreisen, dann stellte man das Dach auf stelzen und der Dachstuhl bleibt stehen.
Bei deinem Text geht einiges schief.
EG steht doch für Erdgeschoß - und man kann bei einem Haus nicht nur das Erdgeschoß abreisen.
Dafür gibt es auch keine Genehmigung der Baubehörde.
Mit neuer Genehmigung natürlich. Eine Pflicht besteht nicht, das Teil anzureißen.,
Eig. Wollte ich Komplett Abreisen ,habe aber nur den Dach abgerissen. Kann ich den Abriss genämigung anhalten und sagen ich will doch nicht komplett abreißen