Bankkonto kündigen, aber kein neues besitzen?
Ich habe mir vor über einem Jahr ein Bankkonto angelegt, da war ich noch minderjährig.
Das Konto habe ich schlussendlich nie benutzt, also es gab keine Aus- oder Einzahlungen.
Nun wird mein Konto, da es anscheinend noch ein "Jugend" Konto war zu einem normalen Konto umgewandelt, da ich mittlerweile volljährig bin.
Dementsprechend würden auch Kontogebühren auf mich zukommen, da ich das Konto aber nicht nutze, möchte ich diese selbstverständlich nicht zahlen.
Nun würde ich gerne kündigen, ein neues besitze ich aber noch nicht, da ich momentan noch keines brauche.
Kann ich nun trotzdem kündigen? Obwohl ich kein neues habe? Im Internet findet man irgendwie nur unschlüssige Antworten dazu.
Um ein neues Konto werde ich mich dann die Wochen kümmern, ich brauche wie gesagt momentan einfach keines und selbst wenn würde ich bei der momentanen Bank ebenfalls nicht bleiben wollen.
Falls das geht, wie stelle ich das an?
Einfach eine Kündigung schreiben in der steht, dass ich mit sofortiger Wirkung das Konto kündigen möchte und die Bankkarte mitschicken? Oder sperrt die Bank die Karte nach erhalt der Kündigung automatisch und ich muss sie dann zuhause einfach nur entsorgen?
Vielen dank fürs lesen, bin echt überfordert.
4 Antworten
Du musst kein Bankkonto in Deutschland besitzen. Das ist keine Pflicht. Selbstverständlich darfst Du dein bestehendes Bankkonto kündigen. Und dies natürlich auch, ohne ein neues Bankkonto zu eröffnen.
Entgegen deiner Absicht, eröffnest Du bitte kein neues Bankkonto. Das machst Du bitte erst, wenn Du dieses auch tatsächlich benötigst. Denn die wenigsten Girokonten sind kostenlos. Und wenn dann nur, wenn man zum Beispiel eine gewisse monatliche Mindestsumme an Geldeingängen hat.
Wenn der Kunde sein Bankkonto kündigen möchte, dann kann er dies grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist tun ( § 675h Absatz 1 BGB ) . Du solltest deiner Bank dennoch netterweise etwas Zeit lassen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/675h.html
Zahlungsdienstnutzer = Bankkunde
Zahlungsdienstleister = Bank/Sparkasse
Zahlungsdiensterahmenvertrag = Girokontovertrag
Ist halt Behörden- , bzw. eine förmliche Juristensprache. :)
Du verfasst in etwa folgendes Schreiben an deine Bank. Welches Du natürlich auch am Schalter, oder in den Briefkasten deiner Bank abgeben kannst. Wenn Du bei der Postbank bist, dann geht es aber nicht ohne Briefmarke.
Bei jeder anderen Bank schon. Außer Banken die keine Filiale und somit keine Filialmitarbeiter, und auch keine Hausbriefkästen haben ( Norisbank als Beispiel ) . Da musst Du es auch per Post versenden.
´Max Mustermann
Musterstraße 00
00000 Musterstadt
Filialnummer: ( die ist jedoch nicht so wichtig )
IBAN:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich ausdrücklich mein oben aufgeführtes Girokonto mit Wirkung zum 30.04.2022 .
Bitte bestätigen sie mir die Kontoauflösung schriftlich.
In der Anlage übersende ich ihnen meine Bankkarte für ihre Unterlagen zurück.
Anlage
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann´
Ich gehe davon aus, dass sich auf deinem Bankkonto derzeit kein Guthaben befindet. Falls doch, so schreibst Du in deiner Kontokündigung, dass dieses auf das Konto deiner Mutter, deines besten Freunds - oder ähnlichen - überwiesen werden soll.
Dazu gibst Du an, derzeit kein eigenes Bankkonto mehr zu besitzen, wo das Guthaben transferiert werden könnte. Und das es stattdessen auf das Bankkonto eines Dritten überwiesen werden soll, den Du absolut vertraust.
Dazu gibst Du den vollen Namen und die IBAN von dem Dritten an.
Man kann ein Konto auch kündigen, ohne dass man ein neues Konto hat..
Guthaben muss dann ausgezahlt werden
Ja, du kannst es auch ohne neues Konto kündigen. Restwert vom Konto wird dir dann bar ausgezahlt.
Wenn du es eh nicht nutzt, solltest du es vielleicht in Aktien anlegen. Da würde ich mich an deiner Stelle nochmal informieren, aber das ist besser, als es auf dem Konto zu behalten
abzüglich Bearbeitungsgebühr ...