Autoverkauf - Käufer will Beteiligung an Werkstattkosten?
Guten Tag,
ich habe meinen BMW F20 vor wenigen Wochen privat mit einen ADAC Kaufvertrag unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Etwa 1 Woche nach dem Verkauf meldete sich der Käufer bei mir und sagt, dass die Motorkontrollleuchte gelb leuchtet. Er war daraufhin wohl bei ATU und die hätten den Fehlerspeicher ausgelesen und wohl einige Fehler festgestellt. Was genau dem Auto fehlt, konnte man ihm wohl aber nicht sagen. Dann war er angeblich einen Tag später bei BMW und die meinten, es könnte die Steuerkette oder ein Magnetventil sein oder auch was anderes. Man müsste sich das wohl genauer ansehen. Auf jedenfall möchte der Käufer nun Nachverhandlungen anstellen und ich soll einen Teil der Kosten tragen. Ich wollte mal fragen wie das rechtlich aussieht. Ich hatte bis zum Zeitpunkt des Verkaufs keine derartigen Probleme mit dem Auto und der TÜV ist auch grade erst 6 Monate alt und der Käufer ist an zwei verschiedenen Tagen selber Probegefahren und hatte nichts zu beanstanden.
Muss ich da jetzt irgendwas erwarten bzw. kommen da jetzt kosten auf mich zu? Ich habe dem Käufer beim ersten Telefonat gesagt, dass ich nichts übernehmen werde. Nachdem er dann mehrmals angerufen hat und ich nicht abgenommen habe, fing er an mit anderen Nummern anzurufen, um mich dran zu bekommen.
Ich danke euch recht herzlich für eire Meinungen!
16 Antworten
Wenn die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde und du von nichts wusstest, dann gibt es auch keine Ansprüche gegen dich wegen etwaiger Sachmängel.
nein, wenn Dir das nicht bekannt war, würde ich das ignorieren. Die kommen dann plötzlich öfters mit angeblichen Fehlern, um den Preis nachträglich zu drücken.
Somit wird der Käufer wohl leer ausgehen
Das sind Behauptungen. Du warst sicherlich nicht bei der Diagnose der Werkstatt zugegeben ?
Genau, du einigst dich auf " NEIN wir machen nichts.....DU machts das alleine...." !
Mach dir keine großen Gedanken. Wenn du vorher nichts gewusst hast, dann ist das wirklich nur sein Problem. Er muss es beweisen können. und was ATU so von sich gibt ist immer grenzwertig zu betrachten.
Lass ihn machen. Du musst auf gar nichts reagieren solange es nicht vom Gericht kommt.
Wenn die Störung nicht erkennbar war beim Verkauf, musst Du dich auch nicht beteiligen. Zumal Du es im Vertrag auch ausgeschlossen hast.
Hallo, Du haftest nur für Mängel, die Du bereits kanntest und vor dem Verkauf verschwiegen hast.
In der Beweispflicht dass es so ist, ist der Käufer.
So gie du es geschildert hast, wusstest Du ja nix davon. Da würde ich mich an Deiner Stelle nicht an den Kosten beteiligen.
Danke, wie gesagt ich bin auch Auto Laie und hab zum ersten Mal ein Auto verkauft. Wusste nichts von Problemen und das Auto lief in der Zeit als ich es hatte auch normal, soweit ich das feststellen konnte.
nein, natürlich war ich nicht dabei. Er meldete sich nur und sagte, dass da was gemacht werden muss am Auto und das wir uns da „einigen“ müssten