Autokauf von mit verstecktem Mangel. Was kann ich tun?
Hallo liebe "gute-Frage"-Gemeinde!
Ich habe folgendes Problem:
Am 06.04.24 hatte ich ein gebrauchtes Auto bei ebay Kleinanzeigen gesehen. Daraufhin meldete ich mich bei dem Verkäufer und wir konnten uns auf einen Kaufpreis von 2.000 Euro einigen.
Am Tag darauf verabredeten wir uns für eine Probefahrt. Er bestellte uns zu einem großen Parkplatz eines Einkaufsmarktes. Die Probefahrt (ca. 4 - 5 km) verlief reibungslos. Während der Fahrt gab er Auskunft, was bisher gemacht wurde. Bei der Standheizung wusste er nicht, ob sie funktioniert (sie funktioniert nicht) und es gäbe nur einen Autoschlüssel. Da ich keine Standheizung benötige und mir einen Ersatzschlüssel auch nachbestellen kann, willigte ich in den Verkauf ein.
Auf die Frage nach dem Kaufvertrag (so, wie ich es kenne), zuckte er mit den Schultern. Er sei da nicht vorbereitet, hielt mir aber Zulassung und Kfz-Brief hin.
Ganz entgeistert nahmen wir einen Zettel, um überhaupt etwas festhalten zu können und der Besitzer schrieb: "Hiermit verkaufe ich das Auto ..., Kennzeichen ..., die Uhrzeit ... und den Kilometerstand .... Weiterhin wurde festgehalten unser beider Namen und Adressen, den Kaufpreis und das Datum. Dies unterschrieben wir. Das war´s. Er hat keinen "Haftungsausschluss" oder "gekauft wie gesehen" oder ähnliches darauf geschrieben.
Es stellte sich beim Vergleich der Daten heraus, dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer, welcher im Kfz-Brief steht, ist. Darauf angesprochen sagte er, er sei der Halter und ein Bekannter des eingetragenen Besitzers (dieser wohnt in der gleichen Straße). Es hätte alles seine Ordnung so, schließlich hätte er den Kfz-Brief.
So wechselten daraufhin die 2.000,00 Euro den Besitzer und wir sind mit dem Auto nach Hause gefahren. Gleich am nächsten Tag habe ich es ab- und auf meinen Namen angemeldet.
Leider ist mir in den Folgetagen aufgefallen, dass das Automatikgetriebe beim Schalten vom 1. in den 2. Gang einen harten Schaltstoß bekommt. Dies ist aber nur im warmgelaufenen Zustand der Fall. Deshalb ist es mir nicht bei der Probefahrt aufgefallen.
Das Auto war, bei näherer Betrachtung, auch nur 3 Monate auf den damaligen Besitzer angemeldet.
Die Frage wäre jetzt, was kann ich tun? Eine Getriebespülung, wie ich dachte und notfalls auch investiert hätte (500,00 Euro), könnte das Problem lt. Aussage der Werkstatt noch verschlimmern, wenn noch nie Getriebeöl gewechselt wurde bei 280.000 km. Dies kann ich jedoch leider nicht nachvollziehen, da das Serviceheft nur in den ersten Jahren ausgefüllt wurde.
Der Kauf war am 07.04.24, jedoch steht auf dem Kaufvertrag irrtümlicherweise der 07.08.24. Dies lässt sich jedoch durch 2 Zeugen meinerseits und der Ab- und Anmeldung am Folgetag, dem 08.04.24 beweisen.
Ich danke allen, die sich bis hierher durchgelesen haben! Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.
Viele liebe Grüße
3 Antworten
Du könntest den Verkäufer einfach vorschlagen, er soll das Auto zurücknehmen.
Hintergrund: Ein privater Verkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen.
Das hat er offensichtlich nicht getan, dann muss er sie auch leisten.
Notfalls einen Anwalt einschalten.
Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Fehler schon vor der Übergabe an ihn bestand
Das ist korrekt
der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.
Das wäre aber nur nötig, wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, was aber hier nicht der Fall war, wenn ich es richtig verstanden hab.
Der Nicht-Ausschluss der Sachmängelhaftung spielt hier keine Rolle, weil:
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.
Also was man technisch tun oder lassen sollte, dazu kann ich nichts sagen. Ich hatte aber auch nicht gedacht, dass ein Getriebeölwechsel mit Spülung zu einer Verschlimmerung führen könnte. Vielleicht nochmal ne zweite Meinung einer andern Werkstatt einholen?
Unter anderem zur rechtlichen Seite kann ich was sagen. Fangen wir mal von vorne an:
ebay Kleinanzeigen
Gibt es schon lange nicht mehr. Das heißt längst Kleinanzeigen. Aber wissen ja was gemeint ist.
Ganz entgeistert nahmen wir einen Zettel
Besser als nichts. Pflicht ist ein schriftlicher Kaufvertrag ja nicht, aber natürlich sinnvoll. Tipp fürs nächste Mal: Vorher darüber sprechen und im Zweifel selbst eine Vorlage mitbringen.
Er hat keinen "Haftungsausschluss" oder "gekauft wie gesehen" oder ähnliches darauf geschrieben.
Die korrekte Bezeichnung lautet "Ausschluss der Sachmängelhaftung". Ist das nicht vereinbart, haftet auch der private Verkäufer für Mangel die erst nach dem Kauf ersichtlich wurden. Fragt sich nur, ob der Verkäufer das auch so sieht oder man sein Recht erst vor Gericht durchsetzen muss.
Fragen kann man ja mal ob er zu nem Preisnachlass oder zu einer Auflösung des Kaufvertrages bereit wäre.
Die andere Möglichkeit wäre zu beweisen, dass er den Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen hat. Dafür wäre er in jedem Fall haftbar. Ist aber für gewöhnlich schwer zu beweisen.
dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer, welcher im Kfz-Brief steht, ist
Auch wenn es viele denken: Der Fahrzeugbrief beurkundet nicht die Eigentumsverhältnisse. Heißt: Wer im Fahrzeugbrief steht ist zwar Halter, aber nicht zwingend auch Eigentümer. Insofern kann das tatsächlich so seine Ordnung haben.
Ich würde raten das Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen. Ich würde ihn dabei darauf aufmerksam machen, dass er die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat und insofern auch für Mängel, die erst nach dem Kauf bemerkt wurden, haftbar gemacht werden kann. Und dann sagst du, was du von ihm willst z. B. dass er es reparieren soll (er hat übrigens auch ein Recht auf Nachbesserung), Preisnachlass oder Auflösung des Kaufvertrags. Vielleicht zeigt er sich kompromissbereit.
Andernfalls wirst du nur über den Rechtsweg was bewirken können. Das kostet Zeit, Nerven und je nach Ausgang auch mehr oder weniger an Geld. Lohnt sich also nicht unbedingt.
Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man bei einem Autokauf nur falsch machen kann.
Und ohne Anwalt wirst Du da nicht weiterkommen.
Wenn's denn so einfach wäre...
Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Fehler schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.
Genau das.