Auto steht seit Monaten auf der öff. Straßenparkplatz und nimmt 1 Platz weg, TÜV bis 8/2013, was nun

8 Antworten

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Solange das Fahrzeug zugelassen ist kannst Du nicht viel machen. Kannst höchstens das Ordnungsamt anrufen und sagen Du machst Dir etwas Sorgen ob das Auto nicht geklaut sei, weil es Monaten nicht bewegt wurde und Du niemand an dem Auto gesehen hast. Parken scheint dort ja nicht verboten zu sein.

Wenn das ein öffentlicher Parkplatz an einer Straße ist, erst einmal nichts. Es kann ja sein, dass der Besitzer beispielsweise erkrankt ist und deshalb das Auto momentan nicht wegholen kann. Solange er dort nicht verkehrswidrig steht, gibt es m. E. keinen Tatbestand, der das Abschleppen begründet.

Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, darf es theoretisch so lange irgendwo in der Gegend stehen wie der Besitzer lustig ist.

Eine kleine Einschränkung gibt es dann aber doch: Wenn das Fahrzeug 2 Wochen ohne Bewegung dasteht, dann darf es entfernt werden. Du kannst also ruhigen Gewissens das Ordnungsamt informieren, auch immer wieder, wenn sie nicht tätig werden, damit sie sich der Sache annehmen.

Zunächst werden sie dem Halter einige Knöllchen verpassen bzw. den Halter anschreiben, warum er denn sein Fahrzeug nicht entfernt. Wenn dieser daraufhin nicht reagiert, kann das Fahrzeug im Rahmen einer Ersatzvornahme vom Standort entfernt werden. Zu deutsch: der Karren wird abgeschleppt.

JohannesJ54  08.06.2013, 22:42

Das Fahrzeug darf bis ;8/2013 parken, es ist zugelassen und hat TÜV.

Ein abgestellter Anhänger darf nur 14 Tage parken, dann muss er bewegt werden

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Crack  08.06.2013, 23:07
@JohannesJ54

Wenn das Fahrzeug 2 Wochen ohne Bewegung dasteht, dann darf es entfernt werden.

Das ist Unsinn! Du verwechselst das mit einem einzelnen Anhänger!

Jetzt stell Dir mal vor wie das wäre wenn das was Du schreibst stimmen würde.

Jeder der aus dem Urlaub zurückkäme müsste Angst erst sein Auto suchen...

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memphys91  09.06.2013, 11:58
@Crack

Ja da hast du recht. Soweit mein wissen reicht, liegt es aber stets an der zuständigen Straßenvekrehrsbehörde. Bei uns z.B. gilt eben diese Regelung, dass auch "normale" Autos nicht länger als 14 Tage in z.B. Parkbuchten parken dürfen, da hier immenser Parkplatzmangel herrscht.

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BicicletaOle  09.06.2013, 06:31

Memphys91, zeige mir doch mal bitte den entsprechenden Paragrafen !!!

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Crack  09.06.2013, 10:40
@BicicletaOle

@ BicicletaOle:

Hast Du nicht in Deiner [falschen] Antwort ähnliches behauptet?

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Was willst Du dagegen machen? Nix! Das Auto ist ordnungsgemäß geparkt, das Auto hat einen gültigen TÜV, also auch eine Zulassung. Warum stört es Dich? Hast Du Dir mal überlegt, daß der Fahrer/Halter/Besitzer vielleicht auch keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug zu benutzen, weil er vielleicht verreist ist oder im Krankenhaus liegt oder zur Kur ist???

Ein Abschleppen würdet ihr incl. Verwahrungsgebühr selber bezahlen. Beim Ordnungsamt kannst Du allerdings mal nachfragen, die würden das ev. mal prüfen.

Wird das Fahrzeug zwischenzeitlich mal bewegt, also weggefahren? Oder steht es dort ohne jegliche Bewegung?

Adeglm 
Fragesteller
 08.06.2013, 22:16

Es steht ohne jegliche Bewegung.

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