Auto seit ca. 4 Jahren abgemeldet - soll verkauft werden - was tun?

5 Antworten

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Das "Vollgutachten", wie es im Volksmund heißt ist eine "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO". die gibt es sehr wohl noch, wird aber in Deinem Fall nicht mehr benötigt. Bis 01.01.2007 galt nach StVZO für ein Fahrzeug, das länger als 12 Monate, auf Anrag 18 Monate abgemeldet war, die Betrieberlaubnis als erloschen, dazu mußte eine Abnahme nach §21 gemacht werden. Seit 01.01.2007 gilt aber die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), dadurch gilt die Betriebserlaubis nicht als erloschen. Bis 7 Jahre sind die Fahrzeugdaten beim KBA gespeichert, aber auch danach reicht noch eine HU/AU, solange man die Fahrzeugdaten durch einen alten Brief / Schein oder die EG-Übereinstimmungserklärung / Certificate of Conformity oder einem Datenblatt nachweisen kann zu Wiederzulassung aus.

Eine Begutachtung nach §21 (im Volksmund "Vollgutachten")ist nur noch erforderlich, wenn keine Daten mehr in irgendeiner der o.g. Formen existiert oder das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU Land eingeführt wird.

Der Händler kann den Omega ganz einfach zu einer HU vorführen, als sei er gestern abgemeldet worden. Der Händler ist noch auf einem "alten Kenntnisstand"

Eine Vollabnahme kostet so um die 200 Euro. Würde ich machen lassen.

hmm, echte Profis am Werk -- Vollgutachten gibt es seit 2007 nicht mehr, normale HU reicht. Und das Vollgutachten war auch nur eine HU, die eben etwas mehr kostete.

Deutlich teuerer könnten diverse Standschäden werden. Vermutlich wurde das Fahrzeug nicht fachgerecht für die lange Standzeit konserviert.


rotesand 
Fragesteller
 09.02.2015, 18:03

Ist der örtliche Opelhändler ;) Interessant dass es das "Vollgutachten" nicht mehr gibt, danke!!

Das Auto ist gerade wegen Standschäden in der Werkstatt, die machen offenbar eine große Inspektion, Zahnriemen, alle Flüssigkeiten/Öle und so zeug...

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nein, das auto ist ja nur abgemeldet und nicht stillgelegt. wenn es wieder tüv hat kannst du es ganz normal zulassen.

Es ist in der Tat richtig, dass Du nun eine Vollabnahme machen lassen musst. Denn für ein mehrere Jahre abgemeldetes Fahrzeug müssen nun sämtliche technischen Daten (für den Kfz-Schein) neu festgestellt werden - also angefangen vom Leergewicht über die Abmessungen des Fahrzeugs bis hin zur Höchstgeschwindigkeit. Und das kostet bei TÜV, DEKRA & Co. echtes Geld. Die können zwar diese technischen Daten aus bereits vorhandenen Unterlagen übernehmen, müssen es aber nicht.


PatrickLassan  09.02.2015, 18:34
Denn für ein mehrere Jahre abgemeldetes Fahrzeug müssen nun sämtliche technischen Daten (für den Kfz-Schein) neu festgestellt werden

Bei einem Fahrzeug, das gerade mal knapp 4 Jahre abgemeldet war, werden diese Daten aus dem Kfz-Brief übernommen.

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TransalpTom  02.01.2016, 01:35

Nur für Dich (derhandkuss), da Du noch auf "altem Rechtsstand" bist, so wie du es beschreibst, war es bis 01.01.2007 so.

Heute gilt:

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Das "Vollgutachten", wie es im Volksmund heißt ist eine

"Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21
StVZO". die gibt es sehr wohl noch, wird aber in Deinem Fall nicht mehr
benötigt. Bis 01.01.2007 galt nach StVZO für ein Fahrzeug, das länger
als 12 Monate, auf Anrag 18 Monate abgemeldet war, die Betrieberlaubnis
als erloschen, dazu mußte eine Abnahme nach §21 gemacht werden. Seit
01.01.2007 gilt aber die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), dadurch
gilt die Betriebserlaubis nicht als erloschen. Bis 7 Jahre sind die
Fahrzeugdaten beim KBA gespeichert, aber auch danach reicht noch eine
HU/AU, solange man die Fahrzeugdaten durch einen alten Brief / Schein
oder die EG-Übereinstimmungserklärung / Certificate of Conformity oder
einem Datenblatt nachweisen kann zu Wiederzulassung aus.

Eine Begutachtung nach §21 (im Volksmund "Vollgutachten")ist nur noch
erforderlich, wenn keine Daten mehr in irgendeiner der o.g. Formen
existiert oder das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU
Land eingeführt wird.

Der Händler kann den Omega ganz einfach zu einer HU vorführen, als
sei er gestern abgemeldet worden. Der Händler ist noch auf einem "alten
Kenntnisstand"

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