Auto Privatgrundstück abschleppen?
Wann darf Polizei auf Privatgrundstück Auto von der Tochter vom Eigentümer abschleppen?
6 Antworten
Es wäre glücklich, die Frage von Anfang an präzise zu formulieren.
- Die Polizei kann ein Auto immer dann abschleppen lassen, wenn es als Tat- oder Beweismittel einer Straftat in Betracht kommt.
- Die Polizei kann ein Auto immer zur Eigentumssicherung abschleppen, also z.B., wenn es gestohlen wurde oder wenn es ansonsten droht beschädigt zu werden.
- Die Polizei schleppt ein Auto vor einer fremden Garage grundsätzlich nur dann ab, wenn jemand aus der Garage heraus möchte, nicht aber, wenn jemand hinein will. Im zweiten Fall kann derjenige auch einfach woanders parken.
- Bei zugewiesenen Behindertenparkplätzen wird immer abgeschleppt.
Um mal auf Deinen Fall zu kommen: Privatgrundstück, jemand parkt vor seiner Garage, auf dem selben Grundstück kann jemand deshalb nicht raus fahren. Ich sage mal: Abwägungssache. Will derjenige nur zum Supermarkt = Pech gehabt. Ist derjenige auf genau sein Auto angewiesen und/oder es gibt einen dringenden Anlass, könnte die Polizei zur Gefahrenabwehr tätig werden. Es bedarf der Einzelfallentscheidung. Daher ist eine pauschale Antwort mit den gelieferten Informationen hier nicht möglich.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe und es darum geht das die Garage blockiert wird, macht die Polizei auf einem Privatgrundstück gar nichts. Das Fahrzeug kann zwar vom Ort entfernt werden werden aber der derjenige der das Abschleppunternehmen beauftragt zahlt auch dafür. Es wäre hinter her eine zivilrechtliche Sache sich das Geld wieder zu holen.
Noch mal von vorne... Wo ist denn jetzt genau das Problem? Geht es jetzt darum das euer Nachbar in diesem Hof parken möchte obwohl er eigentlich eine Garage hätte? Was spräche denn grundsätzlich dagegen? Nimmt er einen Stellplatz weg?
ja der Nachbar hat selber eine Garage, die er aber lieber für seine Möbel benutzt. Abgemacht war mit dem dass er in dem Fall dann sein Auto draußen parken soll. Steht er im Hof kann es immer wieder zu Schwierigkeiten kommen falls meine Schwester vor ihrer Garage steht. Darf er seine Garage für Möbel nutzen, dafür draußen parken?
Das Nutzen einer Garage zum Lagern von Möbeln wiederspricht regelmäßig der Nutzungsordnung der Eigentümergemeinsschaft und/oder den Bestimmungen des Landesrechts zum Brandschutz, z.B. nach der LBauO.
Auch Deine Schwester hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Fläche VOR ihrer Garage, sondern nur auf die Fläche IN der Garage. Das ist also dasselbe wie beim Nachbarn, der nicht in seiner Garage parkt. Der Grund dafür, ob Möbel oder Faulheit, ist egal.
Ok danke für die Antwort. Wie geht man da am besten vor, an wen wendet man sich wegen der Garage mit den Möbeln. Wer trägt jetzt nun die Kosten sollte das Auto meiner Schwester abgeschleppt werden?
Das hängt davon ab, ob es eine Eigentumswohnung ist, oder eine Mietwohnung. Eigentum = Hausverwaltung. Mietwohnung = Eigentümer.
Die Kosten trägt grundsätzlich der Verursacher, also Deine Schwester, es sei denn, das das Abschleppen unrechtmäßig war. Das zu prüfen ist aus der Ferne aber wie bereits beschrieben nicht wirklich möglich.
Die Polizei schleppt nicht ab.
Und von Privatgrundstücken lässt die Polizei im Regelfall auch nicht abschleppen.
Das muss der Verfügungsberechtigte des Grundstücks selber veranlassen.
Die Polizei schleppt nicht sondern ein Abschleppunternehmen.
Du musst die KOsten dafür erstmal vorstrecken. Das ist dir hoffentlich klar.
Es ist nicht mein Auto es gehört meiner Schwester. Und abgemacht mit dem Nachbar war dass er nicht im Hof parken darf. Das weiß er selber
Wieso das denn? Nur wenn ein richterlicher Beschluß oder eine Verfügung vorliegt um Straftaten aufzudecken.
sie steht vor ihrer Garage, leider kann der Nachbar dadurch nicht rausfahren aber es ist unser Grundstück. Darf die Polizei in dem Fall abschleppen? Der Nachbar selber parkt mitten im Hof drin, wo es nicht erlaubt ist. Die Tochter ist nicht zuhause deswegen kann sie nicht wegfahren
man muß eine Wegerecht oder so ähnlich haben um auf einem Grundstück, das einem anderen gehört langfahren zu dürfen. Nein, ich glaube, dass der Nachbar ganz einfach Pech gehabt hat und warten muß.
Wie, es gibt gar keine Panne, wozu denn abschleppen?
Ich fürchte, da ist Nötigung im Spiel, somit täte ich auf die Polizei verzichten.
Der Nachbar hat die Polizei angerufen weil er mit dem Auto nicht rauskommt. Das Auto von der Tochter vom Eigentümer blockiert ihn quasi
Habe ich geahnt, Nötigung. Er war wohl vorher da. Dann wird es ja für die Tochter etwas teuer.
und? wird das Auto der Tochter nun abgeschleppt, obwohl der andere da parkt, wo er nicht parken dürfte?
Nicht unbedingt, bei Nötigung darf der Parker sich ein Taxi nehmen und die Tochter bezahlt.
„Nötigung“ wenn er da steht wo er nicht darf weil er seine Garage lieber als Keller benutzt und Möbel reinpackt?
Andere Baustelle, die rechtswidrige Nutzung der Garage. Kostet rd. 500 EUR Bußgeld, hier bei uns.
Wenn der liebe Nachbar reinfahren konnte, war die Zufahrt ja frei. Dann kam Deine Schwester und meinte nötigen zu müssen, jetzt bezahlt sie, ist doch ganz einfach.
Ich rate dringend dazu sich das Prüfschema der Nötigung noch einmal genau anzuschauen, und hier nicht voreilig Halbwahrheiten zu verbreiten.
Was sollen denn Halbwahrheiten sein, wenn eine Fahrzeug bewusst eingeparkt wird?
Nachtrag, google, 1 Sekunde, Zitat:
Das VG Düsseldorf entschied in seinem Urteil vom 21. November 2017 (Az. 14 K 6193/17) gegen den Falschparker: Er muss in dem strittigen Fall die Abschleppgebühren zahlen. Ausnahmsweise hätte der zugeparkte Garagenmieter hier die Polizei zu einem Privatgrundstück rufen dürfen, weil er mit dem Zuparken genötigt worden sei.
Auch hier wurde laut Frage zwar keine Garage blockiert, aber eine Ausfahrt versperrt.
Meine Schwester parkt vor ihrer eigenen Garage, an der Einfahrt. Der Nachbar packt seine Garage voll mit Möbeln und möchte dafür dann sein Auto im Hof parken.