Ausweiskopien schicken?

5 Antworten

Nach § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes darfst nur Du selbst oder eine andere Personen mit Deiner Zustimmung eine Ausweiskopie anfertigen. Diese muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.

Ja der Vermieter darf auf eine Kopie eines Ausweises bestehen.

Nein, eine Ausweiskopie darf man nicht herstellen. Und zwar deshalb nicht, weil auf der Kopie daten vorhanden sind die für den Zweck der Datenverarbeitung nicht notwendig sind wie z.B biometrische Merkmale. Du darfst aber den Vermieter den Ausweis geben dann kann er ihn kopieren. Dann macht er sich strafbar.

Die Frage ist überhaupt wozu er den braucht. Den braucht man erst beim Abschluss eines Mietvertrages. Vorher nicht.

Natürlich ist es erlaubt und ohne wird es keinen Mietvertrag geben...

Das darf er verlangen und dem solltest du nachkommen, wenn du die Wohnung möchtest.

https://m.selbstauskunft.com/Magazin/Den-Personalausweis-Bitte-Kopieren-Und-Speichern-Laut-Dsgvo-Erlaubt/133


Singuli  17.12.2023, 11:15

Auf dem Personalausweis sind aber auch biometrische Daten drauf die der Vermieter nicht benötigt. Und darin liegt die Strafbarkeit.

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stufix2000  17.12.2023, 11:38
@Singuli

Die Grundlage dafür bildet § 8 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG). Dieses verlangt, dass sich alle an einer Transaktion Beteiligten identifizieren. Kopie bzw. Digitalisierung des Ausweises sind Vorschrift. Aber auch Telefonanbieter dürfen gem. § 95 Abs. 4 Satz 3 Telekommunikationsgesetzt (TKG) Kopien anfertigen. Langfristig speichern ist jedoch untersagt: Sind die Angaben gemacht, die der Vertrag verlangt, ist die Kopie unverzüglich zu vernichten.

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Singuli  17.12.2023, 11:41
@stufix2000

Mittlerweile kann man ja aus dem Personalausweis die Daten auch elektronisch auslesen. Ich halte das für den besseren Weg. Leider unterstützen da es noch nicht viele Anbieter.

Nichtsdestotrotz darf man keine Daten verarbeiten oder erheben, die für den Zweck nicht notwendig sind.

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was soll daran nicht erlaubt sein?

klar kannste das schicken

man kann das auch in verschlüsselten mails schicken.


Singuli  17.12.2023, 11:13

Im Ausweis sind Daten angegeben die man nicht braucht z.B biometrische Merkmale. Laut dsgvo darf man nur Daten weitergeben die für die Erfüllung des Zwecks notwendig sind.

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Klappstuhl001  17.12.2023, 11:16
@Singuli

wie bitte willst du denn das dann sonst machen?

nen halben ausweis schicken?

ganz ehrlich, ich als vermieter würde so einem bewerber auf ne wohnung einfach links liegen lassen.

dann eben nicht und fertig

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Klappstuhl001  17.12.2023, 11:20
@Singuli

kann man machen...

Auf dem Personalausweis sind aber auch biometrische Daten drauf die der Vermieter nicht benötigt. Und darin liegt die Strafbarkeit.

ich mache mich also strafbar ,wenn ich MEINE DATEN wissentlich an andere schicke?

quatsch

was soll da die strafbarkeit sein?

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Singuli  17.12.2023, 11:28
@Klappstuhl001

Der Personalausweis gehört dir glaube ich gar nicht. Der ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

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Klappstuhl001  17.12.2023, 11:30
@Singuli

spielt das ne geige?

es geht um die daten die drauf sind und das sind MEINE.

ich verscherbel ja nicht das ausweisdokument

also, wo mache ich mich strafbar wenn ich jemanden meine augenfarbe, die farbe der fussnägel und die farbe meiner schambehaarung schicke?

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Singuli  17.12.2023, 11:32
@Klappstuhl001

Nein, derjenige macht sich strafbar der die Daten verarbeitet ohne dass sie für den Verarbeitungszweck notwendig wären. Sorry habe ich mich wohl etwas verschworbelt ausgedrückt 😀

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Klappstuhl001  17.12.2023, 11:33
@Singuli

und nochmal.....ich vermiete übrigens selber 4 wohnungen.....

wenn mir ein bewerber schon am anfang so um die ecke kommt, dann weiss ich sofort was ich mir da für nen vogel ins haus holen würde, da gäbe es wegen jedem kleinen scheiss ärger worauf ich gerne verzichte. sowas fliegt ratz fatz in den mülleimer

aus und ende

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Singuli  17.12.2023, 11:34
@Klappstuhl001

Wenn ich einen Verstoß deinerseits schon im Bewerbungsprozess feststellen würde, dann würde ich dich rechtlich fertig machen.

Für eine Wohnungsbesichtigung oder ähnliches braucht es z.b. keine Ausweisdaten oder ähnliches da genügt Name und Telefonnummer.

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Singuli  17.12.2023, 11:39
@Klappstuhl001

Klar, ich sehe schon ein dass man sich als Vermieter absichern muss, aber es gibt auch schwarze Schafe unter den Vermietern, die z.B im voraus schon eine Gebühr für die Wohnungsbesichtigung verlangen oder schon zur Wohnungsbesichtigung erwarten dass man einen Lebenslauf, Schufa und so weiter vorlegt.

Sowas ist dann hochgradig kriminell und rechtswidrig.

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