Ausbildungsvertrag noch vor Beginn kündigen?
Hallo liebe gutefrage Community.
Ich habe da eine Frage
Also Vorrausichtlich beende ich im Juni die Schule mit Abitur. Da es aber noch recht wackelig mit meinem Abschluss ist bin ich nicht sicher ob ich bestehe.
Ich habe jetzt die Möglichkeit, im Oktober eine Ausbildung anzufangen.
Meine Frage ist jetzt, wenn ich im Juni erfahre, dass ich nicht bestanden habe, ist es dann immer noch möglich von dem unterschriebendem Ausbildungsvertrag zurüclzutreten bzw eine Kündigung einzureichen ohne eine Frist einzuhalten oder Konsequenzen zu tragen? Oder muss ich erst die Ausbildung antreten um zu kündigen? Was dann ja etwas sinnlos wäre weil ich dann von der Schule abgemeldet bin und nicht wiederholen kann? und wann müsste spätestens die Kündigung vorliegen?
Regnerische Grüße!
Noah
4 Antworten
Du kannst den Ausbildungsvertrag bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit problemlos fristlos kuendigen. Das geht auch schon vorher.
Selbst wenn, was im Grunde ueberhaupt keinen Sinn machen wuerde, vertraglich eine Kuendigung vor Antritt des Ausbildungsverhaeltnisses ausgeschlossen waere, koenntest du die Kuendigung trotzdem schon vorher einreichen. Sie wuerde dann allerdings erst zum Antrittstag wirksam. Da sie aber ohnehin keine Frist ausloest und das Vertragsverhaeltnis sofort mit Zugang beendet, braeuchtest du das Ausbildungsverhaeltnis auch dann gar nicht erst anzutreten. Es wuerde dann zwar am Antrittstag beginnen, im gleichen Moment aber auch schon wieder enden.
Schaue in deinen Ausbildungsvertrag. Dort steht sicherlich etwas über eine Probezeit und die damit zusammenhängenden Kündigungsmöglichkeiten.
Es gibt viele Verträge wo extra drin steht das du nicht vor Beginn kündigen darfst ( dh du kannst am 1 Tag direkt kündigen. Und bist nach ner Woche raus. )
Solange das im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird kannst du bereits vor Vertragsbeginn kündigen.
Sollte die vorherige Kündigung wider Erwarten nicht möglich sein: während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses kannst du ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung gilt dann zum folgenden Tag.
Ich bin von § 187 (1) BGB analog ausgegangen. So wie die Kündigungsfrist am nächsten Tag beginnen würde, würde die fristlose Kündigung m.E. zum nächsten Tag wirksam.
Das war aber rein intuitiv, ohne Nachzudenken.
Wenn es aber gar keine Kuendigungsfrist gibt, kann ja auch keine beginnen ;-)
Die Kündigungsfrist beträgt vermutlich exakt eine juristische Sekunde. 😉
Ich finde überall nur die Information, dass im Falle einer fristlosen Kündigung der Tag des Zugangs der Kündigung der letzte Arbeitstag ist (z.B. hier: https://www.ra-jannack.de/arbeitsrecht/beendigung-durch-kuendigung/kuendigung-_-fristen/).
Das ist ja auch für die Gehaltsabrechnung nicht ganz unwichtig, ob der Tag noch bezahlt werden muss oder nicht.
Wieso nicht sofort?