Ausbildung und eigene Wohnung. Wie finanzieren?

5 Antworten

Du solltest nie mehr, als 1/3 deines festen Einkommens für eine Wohnung ausgeben. 460 euro sind zu teuer, wenn du nebenher noch leben willst.


Hlnkdg 
Fragesteller
 06.06.2020, 11:23

Ja aber leider habe ich keine andere. Wohnung gefunden die hier in der Nähe ist. Alle Wohnungen waren immer ca.500-600€

Da ich auch generell keine Erfahrung hatte, habe ich schon mein Mietvertrag unterschrieben.

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verreisterNutzer  06.06.2020, 11:34
@Hlnkdg

Ist echt teuer. Wirst du merken, dass du für andere Lebensbereiche nicht genug geld hast. Willst ja auch Mal feiern gehen oder ähnliches. Wohnung muss man immer bisschen länger suchen.

Hab auch lang gesucht bis ich meine Azubi Wohnung hatte. Dafür war sie im fast Stadtzentrum 50qm und 230 Euro ohne irgendwelche Abstriche.

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Hlnkdg 
Fragesteller
 06.06.2020, 11:36
@verreisterNutzer

Meine Wohnung ist 54qm und ich wohne sogar nicht in der Innenstadt und trotzdem ist es bei uns zu teuer. Naja vielleicht muss ich das feiern gehen einfach lassen 😅

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verreisterNutzer  06.06.2020, 11:39
@Hlnkdg

Das musst du auch. Und dich beim Essen ganz schön zusammen reißen. 500 euro, variable kosten sind nicht viel. Kannste auch Internet und Strom, Handy nochmal von abziehen.

Brauchst auf jeden Fall ein Haushaltsbuch. Sonst ist am Ende des Geldes, noch viel Monat übrig.

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In einer dualen Erstausbildung wäre dann in eigener Wohnung oder WG - zumindest theoretisch BAB - möglich, einen Antrag würde ich auf jeden Fall stellen, selbst wenn der Rechner aus dem Internet etwas anderes sagt.

Hast du dir denn für deine Wohnung schon etwas Geld angespart ?

Denn wenn du erst ab September auf deine Wohnung gemeldet bist, im August deine Ausbildung beginnst und da noch bei deiner Mutter wohnst, dann bekommst du ja deine Vergütung für August noch im August auf dein Konto gezahlt und die zählt dann nach dem Zuflussprinzip als Einkommen und wird dementsprechend auf deinen Bedarf bei deiner Mutter angerechnet.

Du musst dann dementsprechend deine Anteile selber an deine Mutter zahlen, dann bleibt sicher nicht mehr viel für die neue Wohnung übrig, wenn überhaupt etwas übrig bleibt.

Auf deine 850 € Brutto stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 850 € Brutto solltest du dann nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet mit Steuerklasse 1 dann um die 680 € Netto aufs Konto bekommen.

Dir würden dann bei 850 € Brutto 250 € an Freibetrag zustehen, diese würden dann theoretisch von deinen angenommenen 680 € Netto in Abzug gebracht, es blieben dann ggf.um die 430 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Zu diesen ca.430 € käme dein Kindergeld von derzeit 204 €, würdest dann auf angenommen um die 634 € kommen.

Ab dem 18 - 24 Lebensjahr liegt dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt derzeit bei 345 € und dazu kommt dann min.noch dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Würdest du also mit deiner Mutter alleine wohnen und die angemessene KDU - bei 800 € liegen, dann würde der Kopfanteil bei jeweils 400 € liegen und mit den min.345 € Regelbedarf dein Grundbedarf bei min.745 €.

Deine angenommenen 634 € würden dann von diesen 745 € Bedarf abgezogen, deine Mutter würde dann für dich angenommen nur noch den Differenzbetrag von 111 € bekommen.

Diese 111 € könnte sie dann von deinem Kopfanteil von angenommen 400 € in Abzug bringen und deine 204 € Kindergeld wird sie ja auch noch zur Verfügung haben und für deinen Bedarf einsetzen müssen.

Du müsstest ihr dann von deinen angenommenen 680 € Netto min.noch den Differenzbetrag von angenommen 85 € bis zu deinem angenommenen KDU - Kopfanteil von 400 € zahlen + dein Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom, da musst du sie fragen was an monatlichen Abschlag sie an den Energieversorger zahlen muss.

Dann musst du dich mit deiner Mutter selber einigen was du an angemessenen Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung an sie zahlen sollst oder das dann selber übernimmst, was dann von deinen ca. 680 € Netto bleibt wäre dann deine und stünden dir frei zur Verfügung.


isomatte  02.06.2020, 08:06

Da wirst du dir dann ggf.noch einen Nebenjob bis zu monatlich 450 € Brutto = Netto suchen müssen oder deine Wohnkosten verringern.

Denn in deiner Erstausbildung steht dir alleine wohnend auch kein Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu, weil du da zumindest dem Grunde nach durch deine Erstausbildung einen BAB - Anspruch hättest und dann vom Wohngeld ausgeschlossen bist.

Und beim Jobcenter sieht es mit einer zusätzlichen Aufstockung dann auch nicht gut aus, wenn du deinen Auszug und die Kostenübernahme vorher beim Jobcenter nicht beantragt und bewilligt bekommen hast.

Darauf könntest du nur dann verzichten, wenn du als unter 25 jähriges Kind deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken könntest.

Mit deinen dann ca.680 € Netto + 204 € Kindergeld kommst du aber gerade einmal auf etwa 884 € im Monat.

Alleine deine KDU - würde dann ja schon bei um die 570 € liegen und dann käme min. noch der neue volle Regelbedarf von derzeit 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, da würde dein Bedarf bei min.um die ca.1000 € liegen, da fehlen dir min.um die 120 € pro Monat.

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Viele Studenten haben auch nicht mehr als Du.

Deine Wohnung ist zu teuer. Versuche einen Platz in einem Studenten/Lehrlingsheim oder in einer Wohngemeinschaft zu bekommen.

Brich auf keinen Fall die Ausbildung ab, um in einem Arbeitsverhältnis als ungelernte Hilfskraft mehr Geld zu verdienen.

Der BAB-Höchstsatz beträgt ca.860€.

Diesen Betrag verdienst du schon alleine (ca. 680 netto + 200 Kindergeld). Mag sein, dass du mit Freibeträgen usw. noch ein paar € rausbekommst, aber viel wird es sicher nicht!

Deine Wohnung ist einfach viel zu teuer. Du kannst dir jetzt überlegen, ob du was günstigeres fimndes oder die Zähne zuammenbeißen und neben der Ausbildung noch ein bisschen Gekld verdienen. Oder sehr bescheiden leben.

Ich würde an deiner Stelle sofort einen Vollzeitjob suchen und Juni, Juli, August noch ein bisschen Geld verdienen. Aber Vorsicht: mit eigenem Einkommen bist du raus aus HartzIV und musst deinen Lebensunterhaltt (inkl. deinem Anteil an der Miete der Wohnung deiner Mutter) selbst bestreiten.


isomatte  02.06.2020, 07:55

Kindergeld ist kein anrechenbares Einkommen, darf also bei der Berechnung von BAB - keine Rolle spielen.

Das Kindergeld von derzeit min.204 € wird nur beim Elternunterhalt voll angerechnet und dazu kommt die Netto Vergütung, abzüglich von im Regelfall 100 € pauschalen Freibetrag für Aufwendungen die durch die Ausbildung entstehen.

Bei ca.680 € Netto blieben also etwa 580 € + 204 € = ca. 784 € und damit wäre der Bedarf von 860 € noch nicht gedeckt.

Dann müssten entweder die Eltern bei Leistungsfähigkeit zuzahlen oder es müsste noch etwas BAB - geben.

Denn würde das Kindergeld z.B. beim BAB - eine Rolle spielen, dann müsste es ja nach Wegfall des Kindergeldes ab der Vollendung des 25 Lebensjahres mehr BAB - geben, gibt es aber nicht.

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DODOsBACK  02.06.2020, 08:12
@isomatte

Hast recht - so früh morgens sollte ich noch nicht rechnen...

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Ruf doch mal bei den Arbeitsagentur an, da gibt es eine Servicenummer, da kann man Dir bestimmt weiterhelfen.