Anspruch auf Bab und Bafög trotz Ausbildung und Kindergeld?

3 Antworten

Bei dem netto plus KG hast du mit eigenem Wohnraum keinen Anspruch mehr , da du deinen Bedarf selber deckst.

Wie alt bist du, ist das deine Erstausbildung, handelt es sich um eine schulische oder betriebliche Ausbildung, denn nur im letzteren Fall käme dann überhaupt BAB - in betracht, Bafög - nur in einer schulischen Ausbildung ?

Beziehen deine Eltern Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 und du ggf.dann auch noch anteilig ?

In einem BAB - Rechner kannst du aber deine Miete eingeben und erhältst dann einen evtl.Anspruch angezeigt.

Sollten deine Eltern ALG - 2 beziehen, dann musst du vorher beim Jobcenter entweder einen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen, der dann auch erst einmal bewilligt werden müsste, unter 25 ist das in der Regel nur in Ausnahmefällen möglich oder du kannst deinen Bedarf dann aus eigenem Einkommen decken, dann könntest du auch auf diese Zusicherung verzichten.

Du müsstest dann mit deinen 630 € Netto + 204 € Kindergeld = 834 € deinen Lebensunterhalt selber decken können, dass wären dann derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine angemessene Warmmiete nach dem SGB - ll.

Insgesamt dürftest du dann nicht über diese Summe von 834 € kommen.

Dann könntest du vorrangig ggf.BAB - beantragen oder noch etwas Unterhalt von den Eltern bekommen bzw.dann auch zusätzlich noch einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen, dann wäre unter Umständen auch noch eine Aufstockung möglich.

DangerDan47 
Fragesteller
 07.08.2019, 19:38

Ich bin 23 Jahre alt und meine Mutter bezieht ALG 2. Und nein ich beziehe nichts davon. Es ist eine betriebliche Ausbildung. Und meinen Vater kenne ich nicht

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isomatte  07.08.2019, 20:45
@DangerDan47

Wohnst du denn mit deiner Mutter alleine, was zahlt sie an Warmmiete und für den Abschlag Haushaltsstrom im Monat, wie hoch ist deine monatliche Brutto Vergütung, was musst du im Monat z.B. für deine Fahrkosten wegen der Ausbildung zahlen ?

Bei 630 € Netto Vergütung solltest du als Singel mit Steuerklasse 1 um die 790 € an Brutto Vergütung haben, darauf stünden dir nach § 11 b SGB - ll zunächst 100 € Grundfreibetrag zu.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, bei angenommen 790 € Brutto wären das dann 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 690 € Brutto nochmal 20 % Freibetrag = 138 € dazu.

Diese gesamten ca. 238 € würden dir dann theoretisch von deinen 630 € Netto Vergütung abgezogen, es blieben dann ca. 392 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig, dazu kämen deine 204 € Kindergeld.

Dein gesamtes anrechenbares Einkommen läge dann angenommen bei max.596 € im Monat.

Mit 23 steht dir dann min.( 18 - 24 ) derzeit ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 339 € zu, es blieben dann für deinen Kopfanteil der Warmmiete max.um die 257 €.

Nur wenn die angemessene Warmmiete bei angenommen 2 Personen unter 514 € liegen ( 2 x 257 € ) würde, stünde deiner Mutter für dich keine Aufstockung mehr zu.

Liegt die Warmmiete darunter, dann hättest du aber auch keine 204 € Kindergeld, denn das nicht mehr benötigte Kindergeld, welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und dementsprechend auf ihren Bedarf angerechnet.

Das Kindergeld würde dir erst nach deinem Auszug zustehen, wenn du von deinen Eltern dann nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

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isomatte  07.08.2019, 20:48
@DangerDan47

Du müsstest dann also bei ALG - 2 entweder vorher mit einem wichtigen Grund die Zusicherung vom Jobcenter für deinen Auszug einholen oder du müsstest mit deinen 630 € + dann 204 € = 834 € deinen dann Regelbedarf von 424 € + deine angemessene Warmmiete decken können, dann bräuchtest du die Zusicherung nicht.

Müsstest dann vorrangig BAB - beantragen und zusätzlich ggf.auch noch einen ALG - 2 Antrag stellen, dann käme ggf.noch eine Aufstockung in betracht.

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